SV-Meldeportal der Sozialversicherung für Arbeitgeber
Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung: Das SV-Meldeportal.
Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe unterstützt den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Selbständigen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger durch eine gesicherte Kommunikation. Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und ist kein Ersatz für ein umfassendes Entgeltabrechnungsprogramm.
Mit dem operativen Betrieb und der Programmierung der Ausfüllhilfe wurde die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt.
Das kurze Video Vorstellung SV-Meldeportal informiert über die Ausrichtung und die Funktionen.
Zum Nachlesen dient die digitale Broschüre: Das SV-Meldeportal für Arbeitgeber
Ergänzende Informationen zur Nutzung des SV-Meldeportals finden sich unter Aktuelles.
Die Sozialversicherungsträger stellen nach Sozialgesetzbuch IV dauerhaft den Arbeitgebern und auch den Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung. Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch.
Für die operative Durchführung und Programmierung der Ausfüllhilfe wurde die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt.
Das SV-Meldeportal folgt dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und ist Teil des Portalverbunds für die öffentliche Verwaltung.