Nutzung und Registrierung

Registrierung

Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist eine umfassende Registrierung jedes Nutzers erforderlich. Dafür benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.

Mein Unternehmenskonto

Mit Mein Unternehmenskonto haben Sie die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Das staatlicherseits bereitgestellte Nutzerkonto mit integriertem Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide ist speziell für Organisationen entwickelt worden, die wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen benötigen. Damit nur identifizierte und authentifizierte Organisationen Zugriff zu digitalen Verwaltungsleistungen erhalten, kommt über Mein Unternehmenskonto die bewährte ELSTER-Technologie jetzt auch außerhalb der Steuerverwaltung zum Einsatz.

Um ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, benötigt Ihr Unternehmen ein eigenes Unternehmenskonto. Das Unternehmenskonto können Sie unter https://info.mein-unternehmenskonto.de beantragen. Dazu benötigen Sie die Steuernummer ihres Unternehmens.

Das Unternehmenskonto besteht aus einem oder mehreren Benutzerkonten. Jedes Benutzerkonto ist dabei einem Mitarbeitenden zugeordnet. Für jedes Benutzerkonto kann jeweils ein eigenes Organisationszertifikat beantragt werden.

Das ELSTER-Organisationszertifikat kann von einem Nutzer für die einmalige Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals und danach für jede Anmeldung am SV-Meldeportal genutzt werden.

Da ein Unternehmen die Möglichkeit hat, für jeden Mitarbeitenden ein gesondertes Organisationszertifikat zu beantragen, kann auch der Prozess der Anmeldung am SV-Meldeportal organisatorisch bezogen auf die berechtigten Mitarbeitenden gesteuert werden. Für ein Unternehmenskonto können bis zu 500 Zertifikate beantragt werden.

Das SV-Meldeportal prüft bei jedem Anmeldevorgang automatisch die korrekte Zuordnung des genutzten Organisationszertifikats zum Unternehmenskonto. Damit wird die Verfahrenssicherheit deutlich gesteigert.

Registrierung SV-Meldeportal

Nutzer, die über ein Organisationszertifikat verfügen, können die Registrierung für das SV-Meldeportal starten. Diese nutzen Sie zur Authentisierung für den Anmeldeprozess. Ergänzend dazu ist die Betriebsnummer des Unternehmens zwingend erforderlich.

Teile der Unternehmensdaten werden im Zuge der Registrierung vom ELSTER-Unternehmenskonto automatisch übernommen. Die Betriebsnummer wird mit der zentralen Betriebsnummerndatei der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen. Dazu wird auch die genutzte E-Mail-Adresse durch eine explizite Bestätigung geprüft. Diese Prozesse sorgen für einheitliche und revisionssichere Datenbestände.

Die Registrierung wird mit der postalischen Zustellung eines Vertretungsberechtigungsschreibens an die Geschäftsleitung des antragstellenden Unternehmens abgeschlossen. Damit ist die innerbetriebliche Unternehmensorganisation eingebunden und kann dem Nutzer den erforderlichen Freischaltcode zur Aktivierung des Zugangs zum SV-Meldeportal übergeben.

Die Registrierung erfolgt einmalig unabhängig von der Laufzeit der Nutzung des SV-Meldeportals.

Eine ausführliche Erklärung zur Registrierung können sie dem Video „Die Registrierung“ im Bereich Anleitungen entnehmen.

Für ausländische Unternehmen, Selbständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wurde alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto seit 2024 auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen.

 

Nutzung des SV-Meldeportals

Die Nutzung des SV-Meldeportals unterliegt Nutzungsbedingungen. Sie regeln die Nutzung des SV-Meldeportals durch den Nutzer zum Zwecke der Erfassung und der Übermittlung von Meldungen an Datenannahmestellen und den Empfang und die Weiterleitung fachlicher Meldungen von den Datenannahmestellen an den Nutzer.

Grundsätzlich ist jeder Nutzer selbst dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung des SV-Meldeportals verfügt.

Nutzungsgebühr

Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu zahlen.

Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen erhoben:

  • Anwendergruppe 1 - Single-Mandant: Abgabe von Meldungen nur für eine Betriebsnummer 36,00 Euro (1,00 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt. Die Laufzeit der kostenpflichtigen Nutzungsdauer ist auf 36 Monate beschränkt und kann danach verlängert werden.
  • Anwendergruppe 2 - Multi-Mandanten: Abgabe von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro (2,75 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt. Die Laufzeit der kostenpflichtigen Nutzungsdauer ist auf 36 Monate beschränkt und kann danach verlängert werden.

Die Nutzungsgebühr kann durch eine Überweisung oder über PayPal entrichtet werden.

Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich als Selbstständige im Rahmen des A1-Antragsverfahrens nutzen, oder Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung von Zahlstellennummern oder gesonderten Absendernummern nutzen, sind von der Nutzungsgebühr befreit.

Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.

Ein Wechsel von der Anwendergruppe 1 zur Anwendergruppe 2 ist jederzeit möglich.

Ein Wechsel von der Anwendergruppe 2 zur Anwendergruppe 1 ist erst nach Ende der Laufzeit möglich. Allerdings verlieren diese Nutzer den Zugriff auf den Onlinedatenspeicher aller weiteren Betriebsnummern („Mandate“).

Nutzer, die den Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal vor dem 30.09.2024 durchführen, zahlen keine Nutzungsgebühr für die Jahre 2023 und 2024. Ab dem 01.01.2025 ist für diese Nutzer die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Für Nutzer, die sich ab dem 01.10.2024 registrieren, fällt sofort die Nutzungsgebühr an.

Nutzer, die sich im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.09.2024 registriert haben, können grundsätzlich für mehrere Betriebsnummern Daten austauschen und auch Mandaten verwalten. Erst im Herbst 2024 müssen sie sich im Zuge der kostenpflichtigen Lizenzierung für die Anwendergruppe 1 oder 2 entscheiden.

©ITSG - Stand: 25.06.2024