Aktuelles

Eingeschränkter Funktionsumfang sv.net

sv.net steht Ihnen nur noch bis zum 30.06.2024 mit eingeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr über die Details hier.

 

Stand: 15.04.2024

Lösung für Insolvenzverwaltung

Seit Februar 2024 gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf vereinfachte Einrichtung eines Mandates für Insolvenzverwalter zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie auf einen einzelnen insolventen Beschäftigungsbetrieb nur ein Mandat beantragen können, wenn dieser bereits im SV-Meldeportal registriert ist und Ihnen kein Zugang gewährt werden kann.

Wenn Sie das verkürzte Verfahren beantragen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an mandate_grossunternehmen@itsg.de.

Sie erhalten anschließend von uns eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Daten verschlüsselt übermitteln können und somit den Prozess starten.

Hinweis: Schicken Sie uns bitte Ihre E-Mail von der Adresse aus, mit der auch Ihre Betriebsnummer verknüpft ist.

 

Stand: 21.02.2024

Umstellung auf das SV-Meldeportal

In den ersten Monaten des Praxisbetriebs konnten bereits wertvolle Hinweise für den Umstieg auf die neue Anwendung gesammelt werden. Daher wird empfohlen:

  • Aktive Nutzer sollten den Wechsel von sv.net auf das SV-Meldeportal nicht länger aufschieben. In der noch verbleibenden Zeit bis zur Abschaltung von sv.net müssen die erforderlichen Maßnahmen zügig eingeleitet werden.
  • Unternehmen sollten sich über die Funktionen des SV-Meldeportals mithilfe der unter SV-Meldeportal zur Verfügung gestellten Videos und des Begleitmaterials informieren.
  • Erforderlich ist es, einen Firmenadministrator zu benennen, der sich mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates zunächst registrieren muss. Weitere Benutzer können benannt werden, für die ebenfalls die erforderlichen ELSTER-Organisationszertifikate besorgt werden müssen.
  • Zu beachten ist, dass es zu Verzögerungen durch einen manuellen Abgleich im Registrierungsprozess kommen kann, falls sich in der Vergangenheit die Firmenanschrift geändert hat und der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit nicht die aktuellen Adressdaten vorhält. Sollte sich der Arbeitgeber unsicher sein, ob seine Adressdaten aktuell sind, kann er vorsorglich eine Adressaktualisierung über sv.net mit dem Formular „Betriebsdatenpflege“ durchführen.
  • Die Stammdaten wie die Angaben zu den Mitarbeitern müssen im SV-Meldeportal neu angelegt werden. Eine Datenübernahme aus sv.net ist nicht möglich.
  • Über die Mandantenverwaltung sind – falls erforderlich – Zugänge für z. B. Steuerberater einzurichten.

 

Stand: 12.12.2023

Alternative Registrierung mit BundID

Ab Januar 2024 kann die BundID zur Registrierung und Anmeldung am SV-Meldeportal genutzt werden. Die BundID bietet Privatpersonen ein zentrales BundID-Konto zur Identifizierung für alle ihre Online-Anträge. Nähere Information sind unter https://id.bund.de abrufbar.

Das BundID-Konto kann alternativ mittels Benutzername & Passwort, Online-Ausweis, ELSTER-Privatzertifikat oder einer europäischen ID eingerichtet werden.

Bei einer Registrierung mit Benutzername & Passwort sind allerdings für Anwender ausschließlich nur die A1-Formulare verfügbar.

Die Registrierung für Selbstständige ist auch über die BundID möglich. In diesem Fall ist die Registrierung kostenlos. Ansonsten gelten die gleichen Nutzungsgebühren wie bei der Registrierung über das ELSTER-Organisationszertifikat bzw. ELSTER-Unternehmenskonto.

Ergänzende Informationen dazu werden Anfang Januar 2024 veröffentlicht.

 

Stand: 12.12.2023