Aktuelles
Bezahlfunktion ab 01.10.2024
Für jedes Unternehmen, das ab dem 01.10. im SV-Meldeportal erstmals neu registriert wird, wird eine Nutzungsgebühr fällig. Weitere Informationen zur Nutzungsgebühr können Sie dem Link Nutzung und Registrierung – SV-Meldeportal entnehmen. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Nutzungsgebühr ist § 95a SGB IV.
Stand: 24.09.2024
Zwei neue Verfahren BUB und AZK sind nun verfügbar
Ab dem 05.09.2024 stehen Ihnen zwei neue Verfahren BUB „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und AZK „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“ im SV-Meldeportal zur Verfügung.
Stand: 05.09.2024
Erfolgreiche Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
Der Betrieb des GKV-Kommunikationsservers gehört zum Anwendungsbereich des ITSG Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) und ist entsprechend nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert. Diese international anerkannte Norm bestätigt, dass das Sicherheitsniveau des GKV-Kommunikationsservers durch die umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Das Zertifikat wird durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle DQS ausgestellt. Die Gültigkeit des Zertifikats können Sie hier jederzeit überprüfen:
Nationale Zertifikatsvalidierung (deutsch, DQS), unter Angabe von „541801 ISMS22″
Internationale Zertifikatsvalidierung (englisch, IQNET) inkl. Download international gültiges Zertifikat (englisch)
Stand: 10.07.2024
Technische und fachliche Änderungen zum 01.07.2024
Aufgrund von Verfahrensänderungen wurden an mehreren Formularen Anpassungen vorgenommen (insbesondere bei den Arbeitsbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit).
Das SV-Meldeportal ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle Inhalte freizuschalten, die als Basismodul oder Zusatzmodul nach dem aktuellen Rechtsstand in den elektronischen Meldeverfahren zur Verfügung stehen. Da die beiden Verfahren „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“ in den gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung in der aktuellen und zum 01.07.2024 gültigen Fassung noch nicht vorgesehen sind, werden diese Verfahren bis zur endgültigen Genehmigung der aktualisierten Grundsätze noch nicht im SV-Meldeportal angeboten.
Weiterhin wurden technische Optimierungen vorgenommen. Außerdem wird für Firmenadministratoren die Möglichkeit geschaffen, für die eigenen Benutzer, die zu ihrer Betriebsnummer registriert sind, den Zugriff auf die eigene Betriebsnummer und/oder auf die Betriebsnummer(n) von Mandatsfirmen über die Firmenverwaltung einzuschränken.
Stand: 24.06.2024
Kurzbeschreibung „Benutzerzugriff auf Betriebsnummern einschränken“
Ab dem 01.07.2024 ist es für Firmenadministratoren möglich, im SV-Meldeportal für die Benutzer der eigenen Betriebsnummer die Zugriffsrechte auf die eigene Betriebsnummer oder auf die Betriebsnummern aller aktiven, gültigen Mandate einzuschränken. Für Firmenadministratoren selbst kann der Zugriff nicht beschränkt werden.
Die Einschränkung kann über eine Auswahlliste in der Benutzerverwaltung vorgenommen werden. Diese erreichen Sie über „Verwaltung > Firma > Benutzerverwaltung > Aktionen „Bearbeiten““. Wenn Sie den betreffenden Benutzer ausgewählt haben, müssen Sie in den Benutzerdaten das Kästchen „Benutzer auf Betriebsnummer einschränken“ aktivieren. In der Liste, die sich dann öffnet, sind alle Betriebsnummern enthalten, auf die aktuell der Zugriff beschränkt ist. Per Default ist diese Liste immer leer. Das bedeutet, dass ein Benutzer nach dem Anlegen zunächst auf alle Betriebsnummern Zugriff hat.
Über den Button „Betriebsnummer hinzufügen“ öffnen Sie die Liste mit allen Betriebsnummern, für die eine Zugriffsbeschränkung möglich ist. Markieren Sie in dieser Liste alle Betriebsnummern, für die der Zugriff für diesen Benutzer eingeschränkt werden soll. Über das Kästchen in der Kopfzeile der Liste (neben dem Feld „Betriebsnummer“) werden alle Betriebsnummern aus der Liste aktiviert. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn die Firma viele aktive Mandate hat, dem Benutzer aber der Zugriff nur auf einzelne Betriebsnummer gewährt werden soll. Haben Sie die Auswahl abschließend bearbeitet, bestätigen Sie Ihre Auswahl mit „Auswahl hinzufügen“. Ihnen wird nun die Auswahlliste aller gewählten Betriebsnummern zur Prüfung angezeigt. Über „Aktionen“ können Sie in diesem Schritt versehentlich gewählte Betriebsnummern aus der Auswahl entfernen. Um die Zugriffsbeschränkung final zu aktivieren, bestätigen Sie dies bitte über den Button „Eingaben speichern“.
Selbstverständlich kann die Sperrung des Zugriffs für jeden Benutzer wieder entfernt werden. Dies ist in der Auswahlliste über die Aktionen „Löschen“ ganz rechts in der betreffenden Zeile möglich.
Zeitnah wird noch ein Erklärvideo unter Anleitungen – SV-Meldeportal veröffentlicht, in dem der Ablauf noch einmal genau erklärt wird.
Stand: 24.06.2024
Ab 24.06.2024 weitere Einschränkungen in sv.net
Abruf von Rückmeldungen ab dem 24.06.2024 für alle Fachverfahren nur noch über das SV-Meldeportal.
Stand: 20.06.2024
Lösung für Insolvenzverwaltung
Seit Februar 2024 gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf vereinfachte Einrichtung eines Mandates für Insolvenzverwalter zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie auf einen einzelnen insolventen Beschäftigungsbetrieb nur ein Mandat beantragen können, wenn dieser bereits im SV-Meldeportal registriert ist und Ihnen kein Zugang gewährt werden kann.
Wenn Sie das verkürzte Verfahren beantragen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an mandate_grossunternehmen@itsg.de.
Sie erhalten anschließend von uns eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Daten verschlüsselt übermitteln können und somit den Prozess starten.
Hinweis: Schicken Sie uns bitte Ihre E-Mail von der Adresse aus, mit der auch Ihre Betriebsnummer verknüpft ist.
Stand: 21.02.2024
Umstellung auf das SV-Meldeportal
In den ersten Monaten des Praxisbetriebs konnten bereits wertvolle Hinweise für den Umstieg auf die neue Anwendung gesammelt werden. Daher wird empfohlen:
- Aktive Nutzer sollten den Wechsel von sv.net auf das SV-Meldeportal nicht länger aufschieben. In der noch verbleibenden Zeit bis zur Abschaltung von sv.net müssen die erforderlichen Maßnahmen zügig eingeleitet werden.
- Unternehmen sollten sich über die Funktionen des SV-Meldeportals mithilfe der unter SV-Meldeportal zur Verfügung gestellten Videos und des Begleitmaterials informieren.
- Erforderlich ist es, einen Firmenadministrator zu benennen, der sich mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates zunächst registrieren muss. Weitere Benutzer können benannt werden, für die ebenfalls die erforderlichen ELSTER-Organisationszertifikate besorgt werden müssen.
- Zu beachten ist, dass es zu Verzögerungen durch einen manuellen Abgleich im Registrierungsprozess kommen kann, falls sich in der Vergangenheit die Firmenanschrift geändert hat und der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit nicht die aktuellen Adressdaten vorhält. Sollte sich der Arbeitgeber unsicher sein, ob seine Adressdaten aktuell sind, kann er vorsorglich eine Adressaktualisierung über sv.net mit dem Formular „Betriebsdatenpflege“ durchführen.
- Die Stammdaten wie die Angaben zu den Mitarbeitern müssen im SV-Meldeportal neu angelegt werden. Eine Datenübernahme aus sv.net ist nicht möglich.
- Über die Mandantenverwaltung sind – falls erforderlich – Zugänge für z. B. Steuerberater einzurichten.
Stand: 12.12.2023
Alternative Registrierung mit BundID
Ab Januar 2024 kann die BundID zur Registrierung und Anmeldung am SV-Meldeportal genutzt werden. Die BundID bietet Privatpersonen ein zentrales BundID-Konto zur Identifizierung für alle ihre Online-Anträge. Nähere Information sind unter https://id.bund.de abrufbar.
Das BundID-Konto kann alternativ mittels Benutzername & Passwort, Online-Ausweis, ELSTER-Privatzertifikat oder einer europäischen ID eingerichtet werden.
Bei einer Registrierung mit Benutzername & Passwort sind allerdings für Anwender ausschließlich nur die A1-Formulare verfügbar.
Die Registrierung für Selbstständige ist auch über die BundID möglich. In diesem Fall ist die Registrierung kostenlos. Ansonsten gelten die gleichen Nutzungsgebühren wie bei der Registrierung über das ELSTER-Organisationszertifikat bzw. ELSTER-Unternehmenskonto.
Ergänzende Informationen dazu werden Anfang Januar 2024 veröffentlicht.
Stand: 12.12.2023