Fragen & Antworten
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Derzeit meist gestellte Fragen
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu erhalten, können Sie sich in diesem Sonderfall mit der BundID im SV-Meldeportal registrieren. Wenn Sie sich mit der BundID registrieren oder einloggen möchten, wählen Sie bitte den Link „hier“ ganz unten in der letzten Zeile der Startseite zum SV-Meldeportal. Sie werden dann zu https://id.bund.de/de weitergeleitet, wo Sie sich mit Ihrer BundID anmelden können. Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine BundID mit Benutzernamen und Passwort haben, können Sie im SV-Meldeportal ausschließlich die Formulare zum A1-Antragsverfahren sehen. Sollten Sie auch andere Meldungen abgeben wollen, benötigen Sie eine BundID, die mit einem Online-Ausweis oder mit einem privaten ELSTER-Zertifikat verknüpft ist.
Eine ausführliche Video-Anleitung finden Sie auf unserer Internetseite Video „Registrierung mit der BundID“. Dort steht Ihnen auch eine ausführliche Videodokumentation als pdf-Download zur Verfügung.
Ein anderer Zustellungsweg z.B. per E-Mail ist aufgrund des nicht ausreichenden Sicherheitsniveaus leider nicht zulässig. Wir benötigen das Post-Verfahren, um die Legitimation sicherzustellen, dass die Registrierung für dieses Unternehmen erfolgt. Dies ergibt sich aus den technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die hier gemäß §95 SGB IV als verbindliche Vorgabe gelten.
Sie sind ein Unternehmen im Ausland und beschäftigen deutsche Arbeitnehmer. Für Sie gibt es folgende Möglichkeit eine Steuernummer zu beantragen, um ein ELSTER-Organisationszertifikat für die SV-Meldeportal Registrierung zu erlangen:
Firmen ohne deutsche Steuernummer mit deutschen Arbeitnehmern, wenden sich an das Finanzamt Neubrandenburg, um dort eine Steuernummer zu erhalten. Mit dieser Steuernummer können sie bei ELSTER ein Organisationszertifikat beantragen, mit welchem sie sich im SV-Meldeportal registrieren können.
Hier die Beschreibung von ELSTER in Bezug auf Neubrandenburg:
Füllen Sie den nachstehenden Antrag aus und senden diesen an das Finanzamt Neubrandenburg - RAB. Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums
Vom Finanzamt Neubrandenburg - RAB wird Ihnen dann per Brief das Ordnungskriterium (Steuernummer) mitgeteilt werden. Damit können Sie sich dann bei Mein ELSTER für ein Organisationszertifikat registrieren. Die Nummer dient ausschließlich der Durchführung der Registrierung. Datenübermittlungen haben stets auf die Steuernummer des Steuerpflichtigen zu erfolgen. Mit der Vergabe des Ordnungskriteriums werden keine steuerlichen oder abgabenrechtlichen Prüfungen vorgenommen. Diese klären Sie bitte mit dem steuerlich zuständigen Finanzamt.
Hinweis:
Das Finanzamt Neubrandenburg - RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land „Mecklenburg-Vorpommern" auszuwählen.
Sie finden diese Beschreibung auch unter: https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help#c5129
Den Antrag finden Sie unter: https://download.elster.de/download/dokumente/Antrag_auf_Erteilung_eines_Ordnungskriteriums.pdf
Haben Sie eine Steuernummer erhalten, können Sie Ihr ELSTER-Organisationszertifikat unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/#Startseite beantragen.
Wenn Sie z.B. als Insolvenzverwalter oder regulär ein Mandat auf eine andere Firma im SV-Meldeportal beantragen möchten, können Sie in Ihrer Mandatsverwaltung nach Eingabe der Betriebsnummer über die Schaltfläche „Mandat beantragen“ eine alternative Adresse eingeben. Setzen Sie dazu in dem Fenster, das sich öffnet, das Häkchen bei „Alternative Adresseingabe“. Bitte beachten Sie: Besteht für die Firma bereits ein aktives Mandat, wird Ihnen keine alternative Adresseingabe angezeigt. Die alternativen Adressdaten werden immer in die Stammdaten der Firma übernommen. Um Überschneidungen zu vermeiden, wird daher nur für das erste beantragte Mandat diese Möglichkeit angeboten. Sie können dann die neue Adresse erfassen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erfolgreichen Vergabe des Mandats schnellstmöglich einen Datensatz zur Betriebsdatenpflege an die Agentur für Arbeit für die Mandatsfirma absetzen müssen. Sie finden das Formular dafür unter „Formulare“ im SV-Meldeportal.
Wenn Sie im Rahmen der regulären Registrierung von der Sachbearbeitung kontaktiert werden, weil die Firmenadresse in Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat nicht mit den Daten aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe bei der Agentur für Arbeit übereinstimmt, können Sie ein Formular zur Angabe einer alternativen Adresse beantragen. Der Mitarbeitende aus der Sachbearbeitung wird Ihnen in diesem Fall die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Nachdem Sie das Vertretungsberechtigungsschreiben an die alternative Adresse erhalten haben, geben Sie nach Abschluss Ihrer Registrierung bitte unbedingt einen Datensatz zur Betriebsdatenpflege an die Agentur für Arbeit ab. Sie finden das Formular dafür unter „Formulare“ im SV-Meldeportal.
Seit dem 24.06.2024 werden Ihnen die Rückmeldungen für alle Meldungen, die mit sv.net abgegeben wurden, ausschließlich im SV-Meldeportal zum Abruf bereitgestellt. Dazu müssen Sie entweder selbst mit Ihrer Betriebsnummer registriert sein, oder einer anderen im SV-Meldeportal registrierten Person (z.B. Ihrem Steuerberater) ein Mandat auf Ihre Firma erteilt haben. In diesem Fall kann der Steuerberater die Rückmeldung für Ihre Firma abrufen.
Der Name Ihrer Firma wurde im Rahmen der Registrierung vom Betriebsnummernservice oder aus Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat übernommen. Ist dieser dort länger als 30 Zeichen, können Sie ihn unter Verwaltung->Firma->Firmendaten bearbeiten->Basisdaten bearbeiten sinnvoll kürzen oder bspw. auf die Felder Name 1, 2 und 3 verteilen. Ein automatisches Kürzen ist nicht möglich, da die Daten zunächst unverändert in den Datenbestand übernommen werden müssen.
Wenn Sie nur für Ihre eigene Betriebsnummer melden möchten, dann reicht die Single-Mandanten-Variante. Möchten Sie Mandate auf andere Betriebsnummern beantragen, um für diese melden zu können, benötigen Sie die Multi-Mandanten-Variante.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Registrierung vor dem 01.10.2024 Ihnen automatisch bis 31.12.2024 die Multi-Mandanten-Variante zur Verfügung steht. Möchten Sie diese beibehalten, achten Sie darauf bei der Verlängerung Ende 2024 diese auszuwählen, da Ihre Mandate sonst ab dem 01.01.2025 aufgelöst werden.
Bitte beachten Sie auch: wenn Sie zusätzlich zur Nutzung des SV-Meldeportals auch ein Zertifikat vom ITSG-Trust Center für Ihre Entgeltabrechnungssoftware beantragen, so fallen für das Zertifikat weitere Kosten gemäß der Preisliste auf der Seite Trust Center: Zertifikat beantragen (itsg.de) nach der Beantragung an. Diese Kosten fallen auch an, wenn Sie gemäß wie beschrieben zunächst keine Nutzungsgebühr für das SV-Meldeportal selbst zahlen müssen.
Ihnen steht in der Rolle Firmenadministrator im SV-Meldeportal unter Verwaltung->Firma->Benutzerverwaltung die Benutzerverwaltung zur Verfügung. In der Benutzerverwaltung können Sie Benutzer aktivieren, deaktivieren, bearbeiten, die Rolle ändern oder löschen. Unter „Benutzer bearbeiten“ können Sie dem Benutzer Verfahrensgruppen zuweisen. Es stehen alternativ die Verfahrensgruppen „eAU-Verfahren“, „A1-Verfahren“ oder „Alle restlichen Verfahren“ zur Verfügung. Ist ein Benutzer zum Beispiel nur für die Verfahrensgruppe „A1-Verfahren“ freigeschaltet, dann kann er nur für dieses Verfahren Meldungen abgeben, bzw. bereits übermittelte Meldungen und empfangene Rückmeldungen einsehen. Standardmäßig sind bei der ersten Einrichtung einem Benutzer immer alle Verfahrensgruppen zugewiesen.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Sie haben sich als neuer Benutzer oder weiterer Administrator für eine Betriebsnummer im SV-Meldeportal registriert. Ihr Benutzer muss noch von einem anderen Benutzer in der Rolle des Firmenadministrators in der Benutzerverwaltung freigeschaltet werden.
2. Prüfen Sie bitte die Zeitsynchronisation auf Ihrem Computer bzw. innerhalb Ihres Firmennetzwerks. Das SV-Meldeportal akzeptiert nur eine geringe Abweichung zur aktuellen Uhrzeit. Sollte die Abweichung auf Ihrem Computer bzw. innerhalb Ihres Firmennetzwerks größer sein, wird die Anmeldung mit diesem Fehlerhinweis abgelehnt. Sobald die eingestellte Uhrzeit synchron ist, ist ein Login wieder möglich.
1. Registrierung
Durch das Onlinezugangsgesetz und die EU-Single-Digital Gateway Verordnung wurden die Möglichkeiten für eine sichere Authentifizierung in einem engen Rahmen festgelegt. In Deutschland beschloss der IT-Planungsrat des Bundes, dass die ELSTER-ID als zentrales Authentifizierungsmittel im Sinne des OZG genutzt werden soll. Daher kann eine Registrierung im SV-Meldeportal ausschließlich mit einem ELSTER-Organisationszertifikat erfolgen. Sie benötigen daher vor der Registrierung ein solches Zertifikat. Eine Registrierung ohne ELSTER-Organisationszertifikat ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (siehe Punkt "Gibt es eine Alternative Authentifizierung zum ELSTER-Organisationszertifikat?")
Um ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, benötigt Ihr Unternehmen ein eigenes Unternehmenskonto. Das Unternehmenskonto können Sie unter https://info.mein-unternehmenskonto.de beantragen. Dazu benötigen Sie die Steuernummer Ihres Unternehmens.
Das Unternehmenskonto besteht aus einem oder mehreren Benutzerkonten. Jedes Benutzerkonto ist dabei einem Mitarbeitenden zugeordnet. Für jedes Benutzerkonto können Sie jeweils ein eigenes Organisationszertifikat beantragen.
Mit dem Zertifikat kann sich dann jeder Benutzer über "Mein Unternehmenskonto" am SV-Meldeportal registrieren und später auch einloggen.
Ja. Jede Person, die sich am SV-Meldeportal registrieren möchte, braucht ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat. Jedes Zertifikat ist einem eigenen Benutzerkonto und damit einem bestimmten Mitarbeitenden zugeordnet. Jeder Anwender kann über sein Benutzerkonto ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat beantragen.
Alle Benutzerkonten einer Firma sind dem Unternehmenskonto der Firma zugeordnet. Somit kann sich jeder Benutzer über "Mein Unternehmenskonto" mit seinem eigenen ELSTER-Organisationszertifikat im SV-Meldeportal einloggen.
Weitere Informationen zu den ELSTER-Organisationszertifikaten erhalten Sie unter https://info.mein-unternehmenskonto.de.
Laut Aussage des Bayerisches Staatsministerium für Digitales als Herausgeber können zu einer Steuernummer (Grundlage des Unternehmenskontos) aktuell bis zu 1.500 ELSTER-Organisationszertifikate beantragt werden.
Wenn Sie die unten stehende Fehlermeldung erhalten, schauen Sie sich bitte die Antwort von der Frage "Woher bekomme ich ein ELSTER-Organisationszertifikat?" an.
Das Vertretungsberechtigungsschreiben wird an die bei der Registrierung angegebene Betriebsstätte auf dem Postweg übermittelt, wenn sich Ihre Registrierung im Status "Freischaltbrief wurde übertragen" befindet.
Das Vertretungsberechtigungschreiben dient zur Überprüfung, das Sie legitimiert sind, als Vertretung des Betriebs im SV-Meldeportal zu agieren.
Nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, können Sie mit Klick auf "Vertretungsberechtigungsschreiben erneut versenden" ein erneutes Versenden auslösen. Dieses Vertretungsberechtigungsschreiben enthält einen neuen Freischaltcode. Der Freischaltcode des ersten Schreibens ist ungültig.
Bitte beachten Sie das sie diesen Registrierungsschritt erst sehen können, wenn Sie die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Freischaltcode befindet sich im unteren Bereich des Vertretungsberechtigungsschreibens. Er besteht aus 20 Zeichen (XXXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX) und ist durch seine Formatierung entsprechend leicht zu erkennen.
Nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, können Sie den Freischaltcode in den dafür vorgesehenen Feldern eingeben und mit Klick auf "Code prüfen" bestätigen.
Bitte beachten Sie das sie diesen Registrierungsschritt erst sehen können, wenn Sie die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgreich abgeschlossen haben.
Dies bedeutet, dass Ihre Firmendaten zwischen dem ELSTER-Organisationszertifikat und der Bundesagentur für Arbeit nicht identisch waren und bei der ITSG überprüft werden, um die Registrierung abzuschließen.
Sie müssen sich momentan um nichts kümmern. Unsere Kollegen bearbeiten den Vorgang und werden sich, wenn notwendig, mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie Ihre Adresse verifizieren können.
Schauen Sie bitte regelmäßig im SV-Meldeportal nach, ob Sie sich im nächsten Registrierungsschritt befinden.
Prüfen Sie bitte zunächst, ob die E-Mail in Ihrem Spam-Ordner enthalten ist. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, könnte es sein, dass Ihre E-Mail-Adresse falsch eingegeben wurde.
In diesem Fall können Sie nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, eine korrekte E-Mail-Adresse in den entsprechenden Eingabefeldern erfassen. Bestätigen Sie über den Button "Registrierungs-E-Mail erneut versenden". Wir senden Ihnen die E-Mail dann noch einmal zu.
In diesem Fall können Sie nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, eine korrekte E-Mail-Adresse in den entsprechenden Eingabefeldern erfassen. Bestätigen Sie über den Button "Registrierungs-E-Mail erneut versenden". Wir senden Ihnen die E-Mail dann noch einmal zu.
In diesem Fall können Sie nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal Ihre E-Mail-Adresse erneut eingeben. Bestätigen Sie über den Button "Registrierungs-E-Mail erneut versenden". Wir senden Ihnen die E-Mail dann noch einmal zu.
Sie finden beides auf der Homepage des SV-Meldeportals unter https://info.sv-meldeportal.de in der Fußzeile (am unteren Rand) jeder Seite.
Die genannte Anwendergruppe kann eine BUND-ID beantragen, mit der für diese besonderen Anwendungsfälle eine Registrierung am SV-Meldeportal durchgeführt werden kann. Gleiches gilt ab dem 01.01.2025 auch für bestimmte beschäftigte Personen eines Betriebes (z. B. Flug- und Kabinenbesatzungspersonal) bzw. für Grenzgänger. Informationen zur BUND-ID erhalten Sie unter: https://id.bund.de/de .
Selbstständige können im Zuge der Registrierung bei Registrierungsschritt 1 "Betriebsnummer eingeben", den Hyperlink "hier" am Ende des Satzes "Wenn Sie nur A1-Anträge für Selbständige stellen wollen, klicken Sie hier" (Link funktioniert nur in der Anwendung). Selbstständige können in diesem Fall ausschließlich A1- Bescheinigungen abrufen; sie können keine SV-Meldungen abgegeben.
Die genannte Anwendergruppe, kann über das Finanzamt Neubrandenburg eine Steuernummer beantragen.
Auf der Internetseite von ELSTER befindet sich dazu eine Beschreibung wie Sie vorgehen müssen.
Bitte lesen Sie sich diese Beschreibung genau durch und beachten Sie den Hinweis.
Hier die Beschreibung von ELSTER:
Füllen Sie den nachstehenden Antrag aus und senden diesen an das Finanzamt Neubrandenburg - RAB. Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums
Vom Finanzamt Neubrandenburg - RAB wird Ihnen dann per Brief das Ordnungskriterium (Steuernummer) mitgeteilt werden. Damit können Sie sich dann bei Mein ELSTER für ein Organisationszertifikat registrieren. Die Nummer dient ausschließlich der Durchführung der Registrierung. Datenübermittlungen haben stets auf die Steuernummer des Steuerpflichtigen zu erfolgen. Mit der Vergabe des Ordnungskriteriums werden keine steuerlichen oder abgabenrechtlichen Prüfungen vorgenommen. Diese klären Sie bitte mit dem steuerlich zuständigen Finanzamt.
Hinweis: Das Finanzamt Neubrandenburg - RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land "Mecklenburg-Vorpommern" auszuwählen.
Sie finden diese Beschreibung unter: https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help#c5129
Den Antrag finden Sie unter:
https://download.elster.de/download/dokumente/Antrag_auf_Erteilung_eines_Ordnungskriteriums.pdf
Nachdem Sie eine Steuernummer erhalten haben, können Sie Ihr ELSTER-Organisationszertifikat unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/#Startseite beantragen.
Grundsätzlich erfolgt die Registrierung und das Login am SV-Meldeportal nur mit einem ELSTER-Organisationszertifikat. Für bestimmte, genau definierte Personenkreise gibt es die Möglichkeit, sich alternativ über die BundID zu registrieren. Zu dieser Ausnahme beachten Sie bitte unsere Ausführungen unter "Derzeit meist gestellte Frage" Frage I "Wie ist der genaue Prozess für die Registrierung mit der BundID" zu Beginn der FAQs.
Zur Übermittlung von A1-Anträgen durch Firmen mit Sitz im Ausland ohne deutsche Vertretung oder durch Selbständige, die nicht über eine deutsche betriebliche Steuernummer verfügen, gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Gleiches gilt für Privatpersonen und bestimmte beschäftigte Personen eines Betriebes (z. B. Flug- und Kabinenbesatzungspersonal). Grenzgänger und Beschäftigte können erst ab 01.01.2025 elektronisch eine A1-Bescheinigung beantragen. Für den Übergangszeitraum muss für diese Personenkreise die A1-Bescheinigung mit einem Formblatt beantragt werden.
Entsprechend der Anlage 16 zu den Gemeinsamen Grundsätzen Technik nach §95 SGB IV ist festgelegt, dass Meldestellen, die Meldungen für Dritte abgeben, eine Identifizierung mit substanziellem Sicherheitsniveau benötigen.
Ja, das ist möglich.
Eine zweite Registrierung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ja, auch weitere Benutzer oder weitere Firmenadministratoren benötigen ein eigenes ELSTER-Unternehmenszertifikat.
Technisch könnte ein ELSTER-Organisationszertifikat auch von mehreren Nutzern genutzt werden. Die Organisation obliegt dem Unternehmen.
Diese Variante ist allerdings nicht zu empfehlen, da ein Nutzer als Person immer an das ELSTER-Organisationszertifikat gekoppelt ist.
Das Vertretungsberechtigungsschreiben wird in der Regel an die Adresse, die in der Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit zu der jeweiligen Betriebsnummer gespeichert ist, versandt. In einigen Fällen kann das Schreiben auch an die bei ELSTER hinterlegte Adresse verschickt werden.
Innerhalb des Registrierungsprozesses werden Ihre angezeigten ELSTER-Firmendaten mit den Angaben aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe zu der von Ihnen angegebenen Betriebsnummer miteinander verglichen. Sollten diese unterschiedlich sein, wird Ihr Vorgang von unserer Sachbearbeitung geprüft und Sie werden, sollte Klärungsbedarf sein, von uns über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert. Bei einer Diskrepanz können Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden.
Grundsätzlich werden für alle Betriebsstätten, die eine eigene Betriebsnummer haben und eigene Benutzer haben sollen, entsprechend für jede benutzende Person eigene ELSTER-Organisationszertifikate benötigt und müssen eigenständig im SV-Meldeportal registriert werden. Ist es ausreichend, dass nur eine der Betriebsstätten eigene Benutzer hat, können die weiteren Betriebsstätten über die Mandatsverwaltung und die Funktion "Mandat für Fremdfirma beantragen" angelegt und verwendet werden.
Wenn Sie als Privatperson einen Minijobber beschäftigen, die eine haushaltsnahe Tätigkeit (z.B. Kochen, Putzen, Kinderbetreuung…) ausübt, muss dieser über die Minijobzentrale im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens gemeldet werden. In diesem Fall ist das SV-Meldeportal für die Meldungen nicht geeignet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.minijob-zentrale.de/.
Wenn Sie als Privatperson einen Minijobber beschäftigen, der eine gewerbliche Tätigkeit (z.B. Handwerkerleistungen, Fahrdienste...) ausübt, ist das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijobzentrale nicht geeignet. Sollten Sie kein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen, können Sie sich in diesem Sonderfall alternativ mit der BundID registrieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://id.bund.de/de/.
Der neue Benutzer benötigt ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat ihres Unternehmens, Sie können keine zweite Person mit dem gleichen Zertifikat registrieren. Bei der Registrierung gibt der neue Benutzer dann die bereits registrierte Betriebsnummer ein, und erhält bei Auswahl Geschäftsvorfall die Option sich als weiterer Benutzer zu registrieren.
Über die bei der Registrierung erfasste E-Mail-Adresse läuft die Kommunikation des SV-Meldeportals an Sie (z.B. bei eingehenden Rückmeldungen)
Meldungen für Beschäftigte können nur nach einer formalen Registrierung im SV-Meldeportal erstellt und ausgetauscht werden.
Achtung! Die folgende Beschreibung gilt nur für mitarbeitende Personen der gesetzlichen Krankenversicherung! Grundsätzlich müssen alle Benutzer des SV-Meldeportals, die für alle Fachverfahren Meldungen austauschen wollen, über ein ELSTER-Organisationszertifikat verfügen und den Registrierungsprozess des SV-Meldeportals durchlaufen. Die sachbearbeitende Registrierung einer Krankenkasse erfolgt in dem Sie bei der Registrierung die Betriebsnummer der Krankenkasse plus einem vorangestellten K eingeben. Beispiel: Betriebsnummer Krankenkasse ist 12345678, dann muss K12345678 eingegeben werden. Soll die Krankenkasse normal als Arbeitgeber registriert werden, dann nur mit der Betriebsnummer registrieren. Bei einer Registrierung als Krankenkasse (also mit vorangestelltem K) steht Ihnen das Formular zur Aktualisierung der Zahlstellendatei zur Verfügung.
Jedes ELSTER-Organisationszertifikat läuft nach einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab. Die Verlängerung muss bei ELSTER vor Ablauf der Frist erfolgen. Nur, wenn Sie Ihr Zertifikat verlängern, bleiben die Daten für das Login im SV-Meldeportal erhalten.
Nach Versäumen dieser Frist müssen Sie sich bei ELSTER neu registrieren. Sie erhalten dann ein neues ELSTER-Organisationszertifikat. Da die Firmeninformationen auf dem neuen Zertifikat abweichen, ist ein Login ins SV-Meldeportal mit dem neuen Zertifikat nicht mehr möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.elster.de.
Wenn Sie den Registrierungsschritt 5 "Zusammenfassung" bereits abgeschlossen haben, ist es nicht möglich nachträglich einen Adresszusatz zu ergänzen. Bitte Löschen Sie Ihre Registrierung über den Button "Registrierung löschen" und beginnen Sie erneut. Im Registrierungsschritt 3 "Firmendaten prüfen und ergänzen" können Sie den Adresszusatz eingeben.
Wenn Sie bei der Registrierung für das SV-Meldeportal bemerken, dass Ihre Firmenanschrift bei der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr aktuell ist, können Sie uns im Verlauf der Registrierung eine abweichende Versandadresse für das Vertretungsberechtigungsschreiben mitteilen. Nach der abgeschlossenen Registrierung müssen Sie im SV-Meldeportal einen Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) absetzen, um die Daten zu korrigieren.
Nein, diese Variante wird nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie ein vollständiges BundID-Konto. Eine Anleitung zur Registrierung mit der BundID finden Sie unter Anleitungen & Erklärvideos.
Ein ungültiger Freischaltcode kann folgende Ursachen haben:
Der von Ihnen eingegebene Freischaltcode hat einen Tippfehler! Bitte prüfen Sie daher alle Zeichen ganz genau und achten Sie zum Beispiel auf Unterschiede wie O (wie Otto) und 0 (=Null).
Sie haben in der Zwischenzeit auf "Vertretungsberechtigungs- oder Mandatsberechtigungsschreiben erneut versenden" geklickt. Dabei wird jedes Mal ein erneutes Schreiben mit einem neuen Freischaltcode generiert. Der vorherige Freischaltcode ist sofort ungültig. Sie müssen daher zunächst auf das neue Schreiben warten.
Wenn Sie die Fehlermeldung erhalten "Es ist ein Fehler aufgetreten, Sie verwenden ein Konto das mit E-Mail...", dann verwenden Sie ein Elster-Zertifikat welches nur mit der Option "Mit E-Mail" erstellt wurde. Um sich am SV-Meldeportal registrieren zu können, benötigen Sie ein Elster-Organisationszertifikat welches mit Ihrer Unternehmens-Steuernummer erstellt wurde. Wenn Sie ein solches Zertifikat noch nicht besitzen, dann beantragen Sie bitte zunächst ein neues Elster-Organisationszertifikat mit Ihrer Unternehmens-Steuernummer. Anschließend beginnen Sie die Registrierung am SV-Meldeportal erneut.
2. Nutzungsgebühr
Bei einer Registrierung bis zum 30.09.2024 ist die Nutzung des SV-Meldeportals in der Multi-Mandanten-Variante bis zum 31.12.2024 kostenfrei.
Bei einer Registrierung ab dem 01.10.2024 bzw. einer Verlängerung ab dem 01.01.2025 beträgt die Nutzungsgebühr des SV-Meldeportals: 36 Euro (netto) für 3 Jahre in der Single-Mandanten-Variante und 99 Euro (netto) für 3 Jahre in der Multi-Mandanten-Variante.
Der einzige Unterschied der beiden Varianten ist, dass man in der Single-Mandanten-Variante kein Mandat auf Fremdfirmen beantragen kann. Der Netto-Betrag wird mit dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz beaufschlagt und damit brutto in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie: wenn Sie zusätzlich zur Nutzung des SV-Meldeportals auch ein Zertifikat vom ITSG-Trust Center für Ihre Entgeltabrechnungssoftware beantragen, so fallen für das Zertifikat weitere Kosten gemäß der Preisliste auf der Seite Trust Center: Zertifikat beantragen (itsg.de) nach der Beantragung an. Diese Kosten fallen auch an, wenn Sie gemäß wie beschrieben zunächst keine Nutzungsgebühr für das SV-Meldeportal selbst zahlen müssen.
Die Nutzungsgebühr wird i.d.R. zum Zeitpunkt der Registrierung für den Nutzungszeitraum von 3 Jahren im Voraus erhoben. Mit der Begleichung der Rechnung erfolgt die Freischaltung.
Die Nutzungsgebühr kann nur auf Rechnung oder über PayPal entrichtet werden. Derzeit sind keine Alternativen dazu geplant. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Firmenadministrators.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist nur für Selbstständige (ohne Arbeitnehmer) und zur Abgabe von Anträgen für die Vergabe einer Zahlstellennummer oder die Vergabe einer gesonderten Absendernummer kostenfrei.
Sie benötigen nur die Single-Mandanten-Variante. Diese kostet 36 Euro (netto; zzgl. derzeit 19% Mehrwertsteuer brutto 42,84 Euro) für 3 Jahre und wird im Zuge der Registrierung einmalig in dieser Höhe in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie: wenn Sie zusätzlich zur Nutzung des SV-Meldeportals auch ein Zertifikat vom ITSG-Trust Center für Ihre Entgeltabrechnungssoftware beantragen, so fallen für das Zertifikat weitere Kosten gemäß der Preisliste auf der Seite Trust Center: Zertifikat beantragen (itsg.de) nach der Beantragung an. Diese Kosten fallen auch an, wenn Sie gemäß wie beschrieben zunächst keine Nutzungsgebühr für das SV-Meldeportal selbst zahlen müssen.
Sie benötigen die Multi-Mandanten-Variante. Der Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern und die Nutzung der Mandantenverwaltung auf andere Unternehmen kostet 99 Euro (netto; zzgl. derzeit 19% Mehrwertsteuer brutto 117,81 Euro) für 3 Jahre und wird im Zuge der Registrierung einmalig in dieser Höhe in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie: wenn Sie zusätzlich zur Nutzung des SV-Meldeportals auch ein Zertifikat vom ITSG-Trust Center für Ihre Entgeltabrechnungssoftware beantragen, so fallen für das Zertifikat weitere Kosten gemäß der Preisliste auf der Seite Trust Center: Zertifikat beantragen (itsg.de) nach der Beantragung an. Diese Kosten fallen auch an, wenn Sie gemäß wie beschrieben zunächst keine Nutzungsgebühr für das SV-Meldeportal selbst zahlen müssen.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist auf den Zeitraum von 3 Jahren bzw. 36 Monaten begrenzt. Bei einer Registrierung vor dem 01.10.2024 ist die kostenfreie Nutzung auf den 31.12.2024 begrenzt.
Ein Wechsel von der Single-Mandanten-Variante in die Multi-Mandanten-Variante ist unter Verwaltung -> Firma -> Zahlungsübersicht jederzeit möglich. Es erfolgt keine Verrechnung mit der ursprünglich gezahlten Nutzungsgebühr.
Ein Wechsel von der Multi-Mandanten-Variante zur Single-Mandanten-Variante ist erst nach Ablauf des kompletten Gültigkeitszeitraums möglich. Achtung! Alle zuvor erstellten Mandate auf Fremdfirmen werden bei diesem Wechsel gelöscht!
Nutzer, die sich im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.09.2024 registriert haben erhalten automatisch die Multi-Mandanten-Variante und können somit auch Mandate auf andere Firmen beantragen bzw. übertragen. Erst im Herbst 2024 müssen Sie sich im Zuge der kostenpflichtigen Nutzung ab dem 01.01.2025 für die Single-Mandanten- oder Multi-Mandanten-Variante ber der Verlängerung entscheiden.
Achtung! Entscheiden Sie sich für die Single-Mandanten-Variante werden alle bisher angelegten Mandate auf andere Firmen gelöscht!
Nein. Es gibt keine Limitierung des Meldevolumens.
Nein. Es gibt keine Limitierung des Meldevolumens.
Das Ende des Nutzungszeitraums wird vom SV-Meldeportal frühzeitig angezeigt, sowie per E-Mail benachrichtigt und bietet dem Firmenadministrator die Möglichkeit, die Nutzung zu verlängern. Dazu ist keine neue Registrierung erforderlich. Alle Einstellungen bleiben erhalten.
Im SV-Meldeportal können Sie unter Verwaltung -> Firma -> Zahlungsübersicht Ihren aktuellen Zahlstatus sehen.
Sie können das SV-Meldeportal erst nutzen, wenn die Zahlung der Nutzungsgebühr bei der ITSG eingegangen ist. Wenn Sie per PayPal zahlen, ist die Nutzungsgebühr sofort eingegangen und Sie können das SV-Meldeportal sofort nutzen. Bei Zahlung auf Rechnung kann es ein paar Tage dauern, bis Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist. Sollten Sie auf Rechnung zahlen wollen und besonders zeitkritische Meldungen haben, können Sie innerhalb des Bezahlprozesses eine einmalige sofortige Nutzung beantragen.
Wenn Sie per PayPal zahlen, können Sie das SV-Meldeportal sofort nutzen, um Ihre dringende Meldung abzugeben. Bei Zahlung auf Rechnung kann es ein paar Tage dauern, bis die Zahlung eingegangen ist und Sie das SV-Meldeportal nutzen können. Sollten Sie auf Rechnung zahlen wollen und besonders zeitkritische Meldungen haben, können Sie innerhalb des Bezahlprozesses eine einmalige sofortige Nutzung beantragen.
Es können ausschließlich Firmenadministrator eine Bestellung durchführen. Hierzu müssen diese sich im SV-Meldeportal anmelden und auf die Zahlungsübersicht Seite gehen.
Im SV-Medldeportal können Sie unter Verwaltung -> Firma -> Zahlungsübersicht eine Auflistung aller bisher getätigten Bestellungen sehen. Wenn Sie Detailinformationen zu den einzelnen Bestellungen haben möchten, klicken Sie bitte auf den Button "Detailansicht" rechts in der betreffenden Tabellenzeile.
Unter Verwaltung -> Firma -> Zahlungsübersicht können Sie in der Tabellenspalte "aktueller Status" den Status Ihrer Bestellung sehen.
Wenn Sie die Zahlsungsmethode "Auf Rechnung" ausgewählt haben, wird die Rechnung per E-Mail an die E-Mail Adresse des Firmenadministrators versendet.
Wenn Sie im Bezahlprozess eine falsche Rechnungsadresse angegeben haben und diese nachträglich durch die ITSG geändert werden muss, erlauben wir uns Ihnen eine Servicepauschale gemäß unserer Nutzungsbedingungen in Rechnung zu stellen. Achten Sie daher innerhalb der Bestellung unbedingt darauf, dass alle Angaben korrekt sind!
Wenn Sie als Zahlmethode PayPal nutzen, ist Ihre Zahlung direkt bei der ITSG eingegangen. Wenn Sie als Zahlmethode "auf Rechnung" wählen, kann es ca. 3 Arbeitstage dauern, bis Ihre Zahlung bei der ITSG eingeht.
Wenn Sie sich vor dem 30.09.2024 im SV-Meldeportal registriert haben und aktuell einen kostenfreien Nutzungszeitraum bis zum 31.12.2024 haben, können Sie das SV-Meldeportal bis zu diesem Zeitpunkt in vollem Umfang nutzen. Wenn Sie das SV-Meldeportal auch ab dem 01.01.2025 weiterhin nutzen möchten, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung der Nutzungsdauer beantragen. Etwa 6 Wochen vor Ende Ihres Nutzungszeitraums wird dem Firmenadministrator die Möglichkeit zur Verlängerung unter Verwaltung -> Firma -> Zahlungsübersicht angezeigt.
Alle Firmenadministratoren erhalten ca. 6 Wochen vor Ablauf eines Nutzungszeitraums eine E-Mail zur Information. Ab diesem Zeitpunkt kann die Verlängerung auch beantragt werden.
Wenn Sie keine Verlängerung auslösen, können Sie das SV-Meldeportal ab dem Tag nach Ablauf Ihres Nutzungszeitraums nicht mehr nutzen. Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für eine Verlängerung entscheiden und danach wie gewohnt auf Ihre gespeicherten Daten zugreifen. Wenn Sie keine Verlängerung beantragen und Ihre Firma nicht selbst löschen, werden alle Daten zu Ihrer Firma nach Ablauf der gesetzlichen Archivierungsfrist (5 Jahre) gelöscht.
3. Mandatsverwaltung
Voraussetzung für diese Funktionalität ist die Nutzung der Multi-Mandanten-Version!
Sie beantragen ein Mandat:
Sie können unter Verwaltung->Firma->Mandatsverwaltung über die Funktion "Mandat für Fremdfirma beantragen" ein Mandat auf ein anderes Unternehmen mit Eingabe der Betriebsnummer beantragen. Sollte die Firma mit der angegebenen Betriebsnummer mit Firmenadministrator im SV-Meldeportal existieren, werden alle Personen in dieser Rolle dieser Firma benachrichtigt und können das von Ihnen beantragte Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen. Hat die Firma keinen Firmenadministrator wird ein Mandatsberechtigungsschreiben auf dem Postweg an die Firma verschickt. Dieses Schreiben enthält einen Freischaltcode, den Sie in Ihrer Mandatsverwaltung am entsprechenden Eintrag zur Bestätigung eingeben müssen.
Die fremde Firma bietet Ihnen ein Mandat an:
Die fremde Firma kann unter Verwaltung->Firma->Mandatsverwaltung über die Funktion "Mandat anbieten" ein Mandat auf sich für Sie anbieten, in dem sie Ihre Betriebsnummer angibt. Ihre Firmenadministratoren erhalten daraufhin eine Benachrichtigung und können das Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen.
Voraussetzung für diese Funktionalität ist die Nutzung der Multi-Mandanten-Version!
Der Steuerberater beantragt ein Mandat auf Ihre Firma:
Der Steuerberater kann unter Verwaltung->Firma->Mandatsverwaltung über die Funktion "Mandat für Fremdfirma beantragen" ein Mandat auf Ihre Firma mit Eingabe Ihrer Betriebsnummer beantragen. Sollten Sie Ihre Firma am SV-Meldeportal bereits selbst registriert haben, werden alle Personen in der Rolle Firmenadministrator Ihrer Firma per E-Mail benachrichtigt und können das von Ihrem Steuerberater beantragte Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen. Ist Ihre Firma am SV-Meldeportal nicht registriert, wird ein Mandatsberechtigungsschreiben auf dem Postweg an Ihre Firma verschickt. Dieses Schreiben enthält einen Freischaltcode, den Ihr Steuerberater in seiner Mandatsverwaltung am entsprechenden Eintrag zur Bestätigung eingeben muss.
Sie bieten Ihren Steuerberater ein Mandat auf Ihre Firma an:
Sie können unter Verwaltung->Firma->Mandatsverwaltung über die Funktion "Mandat anbieten" ein Mandat auf Ihre Firma anbieten, in dem Sie die Betriebsnummer Ihres Steuerberaters angeben. Die Firmenadministratoren Ihres Steuerberaters erhalten daraufhin eine Benachrichtigung und sie können das Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen.
Ja, allerdings müssen Sie dazu mit Ihrer Firma am SV-Meldeportal registriert sein. Dann können Sie unter Verwaltung->Firma->Mandatsverwaltung bestehende Mandate löschen. Ansonsten müssten Sie in eigener Organisation die Löschung schriftlich bei dem Mandatsinhaber einfordern.
Ja. Registrierte Benutzer einer Betriebsnummern und zugeordnete Mandatsträger können gleichermaßen Meldungen für Beschäftigte abgeben. Diese Daten sind für beide im Anschluss sichtbar.
Juristische Vorgaben und sicherheitstechnische Vorgaben erfordern die Zustellung des Mandatsberechtigungsschreibens auf dem Postweg an einen Entscheidungsträger wie bspw. Geschäftsführer eines Unternehmens. Die Weitergabe des Mandatsberechtigungsschreibens ist verantwortlich von dem jeweiligen Unternehmen zu regeln.
Es können nur Meldungen zu Beschäftigten für die Betriebsnummer, mit der ein Benutzer angemeldet ist oder für die seine Betriebsnummer durch eine Mandatsberechtigung freigeschaltet ist, abgegeben werden.
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer regulären Betriebsnummer eine Zahlstelle haben und für diese Meldungen mit Ihrer Zahlstellenbetriebsnummer abgeben möchten, müssen Sie auf die Zahlstellennummer ein Mandat beantragen. Hierzu geben Sie bitte die Zahlstellennummer im Feld Betriebsnummer ein, alternativ können Sie die Zahlstellennummer auch gesondert im SV-Meldeportal registrieren. Dazu benötigen Sie ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat für die Zahlstellennummer.
Um Mitarbeiter anzulegen und Meldedaten für Mandanten zu speichern, muss der Onlinespeicher aktiviert sein.
In der Multi-Mandanten-Variante müssten Sie den Onlinespeicher für jede Betriebsnummer, auf die Sie ein Mandat haben, separat aktivieren.
Die Aktivierung des Online-speichers nehmen Sie hier vor:
Verwaltung -> Firma -> Nutzung Onlinespeicher
Wählen Sie jetzt im linken Feld Firmenverwaltung die entsprechende Firma aus und klicken auf Aktivieren.
Wenn Sie das Mandat beantragen möchten, können Sie im SV-Meldeportal unter Verwaltung->Firma->Mandatsverwaltung dieses beantragen. Bitte beachten Sie dazu den FAQ Punkt 3.1 "Wie kann ich für andere Firmen melden?"
Unter Vorlage des Amtsgerichtsbeschlusses können Sie Mandate für diese Firma direkt bei der ITSG beantragen, sollte dieser reguläre Weg nicht möglich sein. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unseren Kundenservice. Mehr Informationen finden Sie unter Aktuelles mit dem Stand 21.02.2024.
4. Online-Datenspeicher Nutzung
Es werden alle Datensätze zu Meldungen und Rückmeldungen, die älter sind als 30 Tage sind sowie alle Mitarbeiter mit zugehörigen Stammdaten gelöscht. Bei der Deaktivierung wird der Firmenadministrator in einem Dialog entsprechend darauf hingewiesen. Die Deaktivierung des Online-Datenspeichers wird 24 Stunden nach Auslösung wirksam. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Deaktivierung aufgehoben werden.
Meldedatensätze werden 30 Tage im Postausgang aufbewahrt. Rückmeldedatensätze werden bis 30 Tage im Status "ungelesen" und weitere 30 Tage im Status "gelesen" im Posteingang aufbewahrt.
Nein. Die Mitarbeiterverwaltung steht nur mit aktiviertem Online-Datenspeicher zur Verfügung.
Nein. Diese Funktion steht nur bei aktiviertem Online-Datenspeicher zur Verfügung.
Datensätze aus Meldungen werden 30 Tage im Postausgang aufbewahrt. Datensätze aus Rückmeldungen werden bis 30 Tage im Status "ungelesen" und weitere 30 Tage im Status "gelesen" im Posteingang aufbewahrt.
Ja. Wenn Sie über die Mandatsverwaltung einer anderen Betriebsnummer (zum Beispiel Ihrem Steuerberater) ein Mandat erteilen, dann sehen sowohl Sie als auch diese Betriebsnummer alle Daten in Ihrem Onlinespeicher.
Um Mitarbeiter anzulegen und Meldedaten für Mandanten zu speichern, muss der Onlinespeicher aktiviert sein.
In der Multi-Mandanten-Variante müssten Sie den Onlinespeicher für jede Betriebsnummer, auf die Sie ein Mandat haben, separat aktivieren.
Die Aktivierung des Onlinespeichers nehmen Sie hier vor:
Verwaltung -> Firma -> Nutzung Onlinespeicher
Wählen Sie jetzt im linken Feld Firmenverwaltung die entsprechende Firma aus und klicken auf Aktivieren.
5. Stammdatenverwaltung
Sie müssen die Stammdatenverwaltung nicht explizit aktivieren, wenn der Online-Datenspeicher aktiviert wurde.
Es gibt im SV-Meldeportal vier Gruppen von Stammdaten.
Konstante Stammdaten:
Bei konstanten Stammdaten gilt immer der gespeicherte Wert; egal ob der Meldezeitraum vor oder nach dem Speicherdatum liegt. Bei einer Änderung des gespeicherten Wertes wird dieser immer nur aktualisiert.
Basisdaten:
Basisdaten bestehen ausschließlich aus konstanten Stammdaten, es handelt sich hierbei um eine definierte Teilmenge, um eine Firma oder einen Mitarbeiter klar zuordnen zu können. Die Basisdaten können auch nur in der Firmenverwaltung bzw. Mitarbeiterverwaltung (Aktion in der Mitarbeiterliste) geändert werden und nicht in den Formularen.
Variable Stammdaten:
Variable Stammdaten sind immer ab dem Monat gültig, in dem sie gespeichert werden und sind auch für alle Folgemonate gültig. Sie sind so lange gültig, bis ein neuer Wert in einem der Folgemonate gespeichert wird; in diesem Fall gilt der alte Wert bis zu diesem Monat und der neue Wert ab diesem Monat. Die variablen Stammdaten können über die Firmenverwaltung oder die Mitarbeiterverwaltung (Stammdatenverwaltung->Arbeitnehmerstammdaten) sowie in den Formularen bearbeitet werden. In der Stammdatenverwaltung erkennen Sie diese daran, dass bei variablen Stammdaten darunter "gültig seit (MM.JJJJ)" angezeigt wird.
Monatliche Stammdaten:
Monatliche Stammdaten sind immer nur exakt für den Monat gültig, in dem sie gespeichert wurden. Monatliche Stammdaten können in der Mitarbeiterverwaltung (Stammdatenverwaltung->Abrechnungsdaten) oder in den Formularen bearbeitet werden.
Die Bearbeitung der Basisdaten eines Mitarbeiters ist nur in der Mitarbeiterverwaltung->Mitarbeiterliste über die Aktion "Basisdaten bearbeiten" möglich.
Nebenbetriebsnummern können zur Vollständigkeit in den Firmenstammdaten eingepflegt werden und folgend damit den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung. Meldungen zu diesen Betriebsnummern können nicht abgegeben werden.
Um Mitarbeiter anzulegen und Meldedaten für Mandanten zu speichern, muss der Onlinespeicher aktiviert sein.
In der Multi-Mandanten-Variante müssten Sie den Onlinespeicher für jede Betriebsnummer, auf die Sie ein Mandat haben, separat aktivieren.
Die Aktivierung des Onlinespeichers nehmen Sie hier vor:
Verwaltung -> Firma -> Nutzung Onlinespeicher
Wählen Sie jetzt im linken Feld Firmenverwaltung die entsprechende Firma aus und klicken auf Aktivieren.
6. Postfach
Im Postausgang befinden sich alle Meldungen, die für die ausgewählte Firma mittels des SV-Meldeportals versendet wurden. Im Posteingang befinden sich alle auf dem Rückmeldeweg eingegangenen Datensätze zur ausgewählten Firma. Wie weit zurückliegend sich Datensätze in beiden Postfächern befinden, ist abhängig davon, ob die Online-Datenspeichernutzung aktiviert ist. Informationen zu den Aufbewahrungsfristen entnehmen Sie bitte den FAQs zum Online-Datenspeicher.
Diese befinden sich im Postausgang unter dem Menüpunkt Postfach. Als Standard ist dort im Firmenselektor immer zuerst Ihre Firma ausgewählt.
Diese befinden sich im Postausgang unter dem Menüpunkt Postfach. Als Standard ist dort im Firmenselektor immer zuerst Ihre Firma ausgewählt, wählen Sie dort einfach den entsprechenden Mandanten aus.
7. Formulare
Bei der Registrierung am SV-Meldeportal wird der Firmenname Ihrer Betriebsnummer der beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit, oder falls dieser veraltet aus dem ELSTER-Organisationszertifikat verwendet. Sollte dieser Firmenname länger als 30 Zeichen sein, müssen Sie diesen unter Verwaltung->Firma->Firmendaten bearbeiten->Basisdaten bearbeiten sinnvoll kürzen.
Im oberen Bereich des Formulars befindet sich ein Button "Stammdaten". Über diesen können Sie je nach Formular die Stammdaten einer Firma und/oder einer mitarbeitenden Person mit Auswahl von Monat und Jahr in das Formular voreinstellen. In Formularen mit Wiederholungsblöcken befindet sich im Block jeweils ein weiterer Button "Stammdaten", um für zuvor ausgewählten mitarbeitenden Person zu einem weiteren Zeitraum Stammdaten voreinstellen zu können.
Die im Formular gesperrten Felder mit Schloss-Symbol sind Basisdaten zu einer Firma oder einer mitarbeitenden Person. Die Felder können Sie zum Schutz der Datenlage nur an zwei Stellen bearbeiten.
Die Firmen-Basisdaten unter Verwaltung->Firma->Firmendaten bearbeiten->Basisdaten bearbeiten
Die Mitarbeiter-Basisdaten unter Verwaltung->Mitarbeiter->Mitarbeiterliste und dann am Mitarbeiter die Aktion "Basisdaten bearbeiten" auswählen.
Ja. Sie können unter "Meine Daten->Einstellungen" durch die Deaktivierung der Checkbox bei "Ausfüllhinweise" diese global deaktivieren. Sollten Sie dennoch mal einen Ausfüllhinweis benötigen können Sie jederzeit auf das "?" am Feld klicken und der Hinweistext wird Ihnen angezeigt.
Es gibt in einigen Formularen werteabhängige Felder, die je nach Wert (eventuell auch bei leerem Feld) Ein- und Ausblendungen von weiteren Feldern zur Folge haben. Dies ist mit fachlichen Abhängigkeiten innerhalb eines solchen Formulars begründet. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte den fachlichen Ansprechpartner der entsprechenden Krankenkasse oder Sozialversicherungsträgers.
Nein. Die Prüfung aller eingegebenen Werte erfolgt beim Versenden oder durch den Klick auf "Eingabe prüfen". In einzelnen Fällen kann es direkte Feldvalidierungen geben. Das sind aber eher Ausnahmen.
Firmen-Basisdaten sind immer vorhanden und können importiert werden. Weiterte Firmenstammdaten und Mitarbeiterstammdaten können nur bei aktiviertem Online-Datenspeicher gepflegt und somit auch importiert werden.
Die Versicherungsnummer eines Mitarbeiters gehört zu den Mitarbeiter-Basisdaten und kann bei aktiviertem Online-Datenspeicher nur über die Mitarbeiterliste in der Mitarbeiterverwaltung gepflegt werden. Wenn Sie bei aktiviertem Onlinespeicher die Versicherungsnummer elektronisch abfragen, wird die Versicherungsnummer bei einer eindeutigen Antwort automatisch in die Stammdaten übertragen.
Jede Änderung der Firmenanschrift muss mittels einer Meldung zur Betriebsdatenpflege (Datensatz DSBD) der Sozialversicherung mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Eintrag in die zentrale "Datei der Beschäftigungsbetriebe" der Bundesagentur für Arbeit angepasst und steht allen Sozialversicherungsträgern für die nachgelagerten Verfahren zur Verfügung.
- Ist in Ihrem Betrieb die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgesehen, kann die Abfrage der eAU ab dem 2. Tag der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse abgefragt werden.
- Ist in Ihrem Betrieb die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgesehen, kann die Abfrage der eAU ab dem 5. Tag der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse abgefragt werden.
- Eine Folgebescheinigung kann ab dem ersten Tag nach dem Ende der Erstbescheinigung bei der Krankenkasse abgefragt werden. Die hier genannten Fristen richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen (Entgeltfortzahlungsgesetz).
Bitte geben Sie hier nicht die Krankenversicherungsnummer an.
Im Feld „Versicherungsnummer“ ist die Sozialversicherungsnummer (auch: Rentenversicherungsnummer) anzugeben. Geben Sie hier immer eine Versicherungsnummer an, wenn Ihnen diese vorliegt. Diese Nummer hilft der Krankenkasse Ihre Abfrage korrekt zuzuordnen.
Kann keine Versicherungsnummer angegeben werden weil z.B. für den betreffenden Beschäftigten keine Sozialversicherungsnummer vergeben wurde, kann die eAU trotzdem abgefragt werden. In diesem Fall geben Sie bitte den Geburtsnamen und den Geburtsort des Beschäftigten an. Wenn Sie eine Versicherungsnummer angeben können, müssen der Geburtsname und der Geburtsort nicht angegeben werden.
Nein. Das Geburtsdatum und den Geburtsort müssen Sie nur angeben, wenn keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden kann (z.B. bei einem Beamten). Sobald Sie die Rentenversicherungsnummer eingetragen haben, werden die beiden Felder nicht mehr als Pflichtfeld bei der Prüfung angezeigt.
Bitte fragen Sie einen Arbeitsunfähigkeitszeitraum nicht mehrfach bei der Krankenkasse ab. Wenn Sie die eAU abfragen und von der Krankenkasse den Meldegrund „4 – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Krankenhausmeldung liegt nicht vor“ zurückgemeldet bekommen, versenden Sie bitte keine erneute Anfrage. Wenn die fehlende Bescheinigung innerhalb der nächsten 14 Tage eingeht, sendet die Krankenkasse Ihnen automatisch eine entsprechende Rückmeldung mit der eAU. In der Regel steht die eAU der Krankenkasse vor Ablauf der 14 tägigen Frist zur Verfügung. Bitte stellen Sie vor einer erneuten Abfrage nach dieser Frist sicher, dass es sich nicht um einen Sachverhalt handelt, bei dem die Abfrage einer eAU nicht zulässig ist (siehe dazu auch die Allgemeinen Hinweise im Formular im SV-Meldeportal).
Bitte senden Sie keine pauschale eAU Abfrage für alle Mitarbeiter an die Krankenkasse. Beachten Sie die Fristen für eine zeitgerechte Abfrage der eAU unter Punkt 7.10 dieser FAQ.
Gesammelte Abfragen für einen Mitarbeiter sind nicht vorgesehen. Möchten Sie mehrere einzelne eAU Zeiträume abfragen, benötigen Sie für jeden Zeitraum ein gesondertes Formular. Wenn Sie einen aktivierten Online-Speicher haben, können Sie die erste eAU Abfrage für diesen Beschäftigten als Kopie öffnen und brauchen – sofern sich zwischenzeitlich keine Daten geändert haben oder zum Zeitpunkt der Abfrage abweichende Daten vorgelegen haben – nur noch das „Arbeitsunfähig ab beim Arbeitgeber“ ändern und können sofort die Abfrage versenden.
Eine automatische Abfrage der Folgebescheinigung bei der Krankenkasse ist nicht möglich. Das SV-Meldeportal ist eine Ausfüllhilfe, bei der eine automatisierte Abfrage nicht vorgesehen ist.
Eine eAU für einen geringfügig Beschäftigten muss bei der Krankenkasse abgefragt werden, bei der der Beschäftigte krankenversichert ist (nicht bei der Minijobzentrale). Für die Abfrage der eAU müssen Sie als Arbeitgeber die Krankenkasse Ihres Beschäftigten erfragen. Sollten Sie am Aufwendungsausgleichsverfahren U1 teilnehmen, müssen Sie die zuständige Krankenkasse im AAG Antrag angeben. Im SV-Meldeportal wird im AAG Antrag dazu das Eingabefeld „Betriebsnummer Krankenkasse“ verwendet. Im Rahmen des AAG Verfahrens fragt die Minijobzentrale die AU Daten bei der zuständigen Krankenkasse über das Datenaustauschverfahren zwischen den Sozialversicherungsträgern ab.
Eine eAU Abfrage kann storniert werden, wenn keine abschließende Antwort der Krankenkasse vorliegt (Erst- oder Folgebescheinigung). Eine Zwischennachricht verhindert eine Stornierung nicht.
Prüfen Sie bitte, ob in der Abfrage der Arbeitsunfähigkeit die Versicherungsnummer angegeben wurde. Ist die Nummer nicht angegeben, kann es bei einigen Krankenkassen dazu führen, dass die Anfrage nicht korrekt zugeordnet werden kann. Bitte stellen Sie eine neue Anfrage und geben Sie die Versicherungsnummer immer in der Abfrage an, wenn Ihnen diese vorliegt.
Können Sie die eAU nicht abfragen, da Sie gesperrte Felder nicht befüllen können, dann betrifft es die Frage 7.3 "Im Formular sind gesperrte Felder mit einem Schloss-Symbol. Wie kann ich diese bearbeiten?" Bitte nutzen Sie die dort gegebene Hilfestellung.
Können Sie keine Abfrage übermitteln, weil Ihnen im Formular Fehler angezeigt werden, so korrigieren Sie Ihre Angaben anhand der Fehlerbeschreibung und des Hilfetextes.
Ist beides nicht hilfreich, kontaktieren Sie einen fachlichen Ansprechpartner der betroffenen Krankenkasse. Diese finden Sie über den entsprechenden Button ergänzend zur Fehlermeldung oder zum Hilfetext.
Ein weiterer Grund könnte sein, dass Sie in der Rolle eines normalen Benutzers sind, und der Firmenadministrator hat Ihnen nicht die Verfahrensgruppe "eAU-Verfahren" in der Benutzerverwaltung zugewiesen.
8. Benutzerverwaltung
Ja, Sie können unter Verwaltung->Firma->Benutzerverwaltung und dann über den Aktionsbutton am jeweiligen Benutzer die Option "Benutzer bearbeiten" wählen.
Im anschließend angezeigten Benutzer-Formular können Sie die Verfahrensgruppen welcher dieser Benutzer zugeordnet sein soll bearbeiten.
Es gibt die Verfahrensgruppen "eAU-Verfahren", "A1-Verfahren" und "Alle restlichen Verfahren".
Ein Benutzer kann nur die Formulare versenden, sowie Meldungen und Rückmeldungen einsehen wenn er sich in der jeweiligen Verfahrensgruppe befindet.
9. Sonstiges
Nein. Die Anwendung kann auch direkt über den Link https://app.sv-meldeportal.de/ aufgerufen werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es möglicherwiese nur eine Verlinkung im Bundesportal zum SV-Meldeportal geben.
Bei den meisten Verfahren wurden die Hinweistexte von der ITSG und teilweise in Absprache mit den Sozialversicherungsträgern über die Jahre erstellt. Die Hinweistexte der Verfahren der Unfallversicherung kommen von der DGUV, die der berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (DASBV).
Ja, das ist in Abhängigkeit von den genutzten ELSTER-Organisationszertifikaten möglich, um Stellvertretungen zu regeln. Die Organisation obliegt dem Nutzer. Die Empfehlung ist, immer mindestens zwei Firmenadministratoren aktiv zu halten.
Ja, das ist möglich. Dazu nutzt der Steuerberater seine Betriebsnummer und kann auch für die Betriebsnummern seiner Mandanten Meldungen austauschen.
Nein. Das SV-Meldeportal unterstützt lediglich die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV.
Das SV-Meldeportal darf ausschließlich und ohne jede Ausnahme nur händisch mit Daten gefüllt werden. Das Einbringen von Daten durch dritte Programme, zum Beispiel durch ein automatisches Befüllen der Onlineformulare, ist strikt untersagt. Dies ist eine Vorgabe im DEÜV-Verfahren, welches ein maschinelles Beschicken von Ausfüllhilfen ausdrücklich verbietet. Diesen Vorgaben ist die ITSG GmbH gesetzlich verpflichtet.
Sollten Sie Software einsetzen, um das SV-Meldeportal automatisiert zu nutzen, verstoßen Sie gegen die Nutzungsbedingungen des SV-Meldeportal. Stellen Sie daher die Verwendung einer Einspielsoftware ein und nutzen Sie das SV-Meldeportal wie vorgesehen, rein manuell.
sv.net wird nach 23 Jahren erfolgreicher Laufzeit ab dem 01.07.2024 für immer abgeschaltet. Erfahren Sie mehr über die Details hier.
Registrierung
Warum benötige ich ein ELSTER-Organisationszertifikat?
Durch das Onlinezugangsgesetz und die EU-Single-Digital Gateway Verordnung wurden die Möglichkeiten für eine sichere Authentifizierung in einem engen Rahmen festgelegt. In Deutschland beschloss der IT-Planungsrat des Bundes, dass die ELSTER-ID als zentrales Authentifizierungsmittel im Sinne des OZG genutzt werden soll. Daher kann eine Registrierung im SV-Meldeportal ausschließlich mit einem ELSTER-Organisationszertifikat erfolgen. Sie benötigen daher vor der Registrierung ein solches Zertifikat. Eine Registrierung ohne ELSTER-Organisationszertifikat ist ausgeschlossen.
Woher bekomme ich ein ELSTER-Organisationszertifikat?
Um ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, benötigt Ihr Unternehmen ein eigenes Unternehmenskonto. Das Unternehmenskonto können Sie unter https://info.mein-unternehmenskonto.de beantragen. Dazu benötigen Sie die Steuernummer ihres Unternehmens.
Das Unternehmenskonto besteht aus einem oder mehreren Benutzerkonten. Jedes Benutzerkonto ist dabei einem Mitarbeitenden zugeordnet. Für jedes Benutzerkonto können Sie jeweils ein eigenes Organisationszertifikat beantragen.
Mit dem Zertifikat kann sich dann jeder Benutzer über „Mein Unternehmenskonto“ am SV-Meldeportal registrieren und später auch einloggen.
Benötigt jede nutzende Person ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat?
Ja. Jede Person, die sich am SV-Meldeportal registrieren möchte, braucht ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat. Jedes Zertifikat ist einem eigenen Benutzerkonto und damit einem bestimmten Mitarbeitenden zugeordnet. Jeder Anwender kann über sein Benutzerkonto ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat beantragen. Alle Benutzerkonten einer Firma sind dem Unternehmenskonto der Firma zugeordnet. Somit kann sich jeder Benutzer über „Mein Unternehmenskonto“ mit seinem eigenen ELSTER-Organisationszertifikat im SV-Meldeportal einloggen.
Weitere Informationen zu den ELSTER-Organisationszertifikaten erhalten Sie unter https://info.mein-unternehmenskonto.de.
Wie viele Organisationszertifikate kann ein Unternehmen bei ELSTER beantragen?
Laut Aussage des Bayerisches Staatsministerium für Digitales als Herausgeber können zu einer Steuernummer (Grundlage des Unternehmenskontos) aktuell bis zu 500 ELSTER-Organisationszertifikate beantragt werden.
Diese Art von Login ist mit meinem ELSTER-Konto nicht möglich und nun?
Wenn Sie die unten stehende Fehlermeldung erhalten, schauen Sie sich bitte die Antwort von der Frage „Woher bekomme ich ein ELSTER-Organisationszertifikat?“ an.
Wohin geht das Vertretungsberechtigungsschreiben?
Das Vertretungsberechtigungsschreiben wird an die bei der Registrierung angegebene Betriebsstätte auf dem Postweg übermittelt.
Warum benötige ich ein Vertretungsberechtigungsschreiben?
Das Vertretungsberechtigungschreiben dient zur Überprüfung, das Sie legitimiert sind, als Vertretung des Betriebs im SV-Meldeportal zu agieren.
Ich habe kein Vertretungsberechtigungsschreiben bekommen und nun?
Nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, können Sie mit Klick auf 'Vertretungsberechtigungsschreiben erneut versenden' ein erneutes versenden auslösen. Dieses Vertretungsberechtigungsschreiben enthällt einen neuen Freischaltcode. Der Freischaltcode des ersten Schreibens ist ungültig.
Bitte beachten Sie das sie diesen Registrierungsschritt erst sehen können, wenn Sie die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgreich abgeschlossen haben.
Wo befindet sich der Freischaltcode?
Der Freischaltcode befindet sich im unteren Bereich des Vertretungsberechtigungsschreibens. Er besteht aus 20 Zeichen (XXXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX) und ist durch seine Formatierung entsprechend leicht zu erkennen.
Wo muss ich den Freischaltcode eingeben?
Nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, können Sie den Freischaltcode in den dafür vorgesehenen Feldern eingeben und mit Klick auf 'Code prüfen' bestätigen.
Bitte beachten Sie das sie diesen Registrierungsschritt erst sehen können, wenn Sie die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgreich abgeschlossen haben.
Meine Registrierung ist im Schritt Sachbearbeitung. Was muss ich tun?
Sie müssen sich um nichts kümmern, die Sachbearbeitung bearbeitet den Vorgang und wird sich wenn notwendig mit Ihnen über Ihre angegebene E-Mail-Adresse in Verbindung setzen oder Sie erhalten eine E-Mail, dass Ihr Vorgang genehmigt wurde.
Schauen Sie am besten einmal am Tag durch einen Login am SV-Meldeportal nach, ob Sie sich im nächsten Registrierungsschritt befinden.
Ich habe keine Registrierungsmail bekommen und nun?
Prüfen Sie bitte zunächst, ob die E-Mail in Ihrem Spam-Ordner enthalten ist. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, könnte es sein, dass Ihre E-Mail-Adresse falsch eingegeben wurde.
In diesem Fall können Sie nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, eine korrekte E-Mail-Adresse in den entsprechenden Eingabefeldern erfassen. Bestätigen Sie über den Button 'Registrierungs-E-Mail erneut versenden'. Wir senden Ihnen die E-Mail dann noch einmal zu.
Ich habe die falsche Mailadresse eingegeben, kann ich diese ändern?
In diesem Fall können Sie nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal, eine korrekte E-Mail-Adresse in den entsprechenden Eingabefeldern erfassen. Bestätigen Sie über den Button 'Registrierungs-E-Mail erneut versenden'. Wir senden Ihnen die E-Mail dann noch einmal zu.
Der Registrierungslink in der Bestätigungs-Mail ist bereits abgelaufen. Kann ich den Vorgang wiederholen?
In diesem Fall können Sie nach einer erneuten Anmeldung am SV-Meldeportal Ihre E-Mail-Adresse erneut eingeben. Bestätigen Sie über den Button 'Registrierungs-E-Mail erneut versenden'. Wir senden Ihnen die E-Mail dann noch einmal zu.
Ich habe die Nutzungsbedingungen oder Datenschutzhinweise nicht heruntergeladen, wo kann ich das noch mal tun?
Sie finden beides auf der Homepage des SV-Meldeportals unter https://info.sv-meldeportal.de in der Fußzeile (am unteren Rand) jeder Seite.
Wie können sich Firmen im Ausland ohne deutsche Vertretung oder beschäftigte Personen zukünftig beim SV-Meldeportal registrieren, um A1-Anträge abgeben zu können?
Die genannte Anwendergruppe kann eine BUND-ID beantragen, mit der eine Registrierung am SV-Meldeportal ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden kann. Informationen zur BUND-ID unter: https://id.bund.de/de
Wie können sich Selbstständige (ohne eigene Arbeitnehmer), die über keine Betriebsnummer verfügen, für die Nutzung des SV-Meldeportals registrieren?
Selbstständige können im Zuge der Registrierung bei Registrierungsschritt 1 'Eingabe Betriebsnummer', den Hyperlink 'hier' am Ende des Satzes "Wenn Sie selbständig ohne eigene Arbeitnehmer sind, also weder eine Betriebsnummer noch eine Zahlstellenummer haben, klicken Sie hier" (Link funktioniert nur in der Anwendung). Selbstständige können in diesem Fall ausschließlich A1- Bescheinigungen abrufen; sie können keine SV-Meldungen abgegeben.
Wie können sich Firmen aus dem Ausland ohne deutsche Vertretung, oder Privatpersonen mit Angestellten im Haushalt (keine Minijobber), welche für beschäftigte Personen Sozialversicherungsmeldungen abgeben müssen, jedoch keine deutsche Steuernummer erhalten registrieren?
Die genannte Anwendergruppe, kann über das Finanzamt Neubrandenburg eine Steuernummer beantragen. Auf der Internetseite von ELSTER befindet sich dazu eine Beschreibung wie Sie vorgehen müssen. Bitte lesen Sie sich diese Beschreibung genau durch und beachten Sie den Hinweis.
Hier die Beschreibung von ELSTER:
Füllen Sie den nachstehenden Antrag aus und senden diesen an das Finanzamt Neubrandenburg - RAB. Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums
Vom Finanzamt Neubrandenburg - RAB wird Ihnen dann per Brief das Ordnungskriterium (Steuernummer) mitgeteilt werden. Damit können Sie sich dann bei Mein ELSTER für ein Organisationszertifikat registrieren. Die Nummer dient ausschließlich der Durchführung der Registrierung. Datenübermittlungen haben stets auf die Steuernummer des Steuerpflichtigen zu erfolgen. Mit der Vergabe des Ordnungskriteriums werden keine steuerlichen oder abgabenrechtlichen Prüfungen vorgenommen. Diese klären Sie bitte mit dem steuerlich zuständigen Finanzamt.
Hinweis: Das Finanzamt Neubrandenburg - RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land „Mecklenburg-Vorpommern" auszuwählen.
Sie finden diese Beschreibung unter: https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help#c5129 Den Antrag finden Sie unter:
https://download.elster.de/download/dokumente/Antrag_auf_Erteilung_eines_Ordnungskriteriums.pdf
Nachdem Sie eine Steuernummer erhalten haben, können Sie Ihr ELSTER-Organisationszertifikat unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/#Startseite beantragen.
Gibt es eine alternative Authentifizierung zum ELSTER-Organisationszertifikat?
Nein. Die Registrierung und das Login am SV-Meldeportal kann nur mit einem ELSTER-Organisationszertifikat erfolgen. Nur zur Übermittlung von A1-Anträgen durch Firmen mit Sitz im Ausland ohne deutsche Vertretung oder durch beschäftigte Personen eines Betriebes gibt es eine Ausnahmeregelung.
Warum gibt es beim SV-Meldeportal ein höheres Sicherheitsniveau bei der Registrierung als bei sv.net?
Entsprechend der Anlage 16 zu den Gemeinsamen Grundsätzen Technik nach §95 SGB IV ist festgelegt, dass Meldestellen, die Meldungen für Dritte abgeben, eine Identifizierung mit substanziellem Sicherheitsniveau benötigen.
Kann ich das ELSTER-Organisationszertifikat auch mittels eines Smartphones oder Tablets beantragen und nutzen?
Ja, das ist möglich.
Muss ich mich zweimal registrieren, wenn ich mit dem ELSTER-Organisationszertifikat registriert bin und dazu noch für einen Selbstständigen Meldungen abgeben möchte?
Eine zweite Registrierung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Muss sich jeder weitere Nutzer eines Unternehmens zwingend mittels eines ELSTER-Organisationszertifikats registrieren?
Ja, auch weitere Benutzer oder weitere Firmenadministratoren benötigen ein eigenes ELSTER-Unternehmenszertifikat.
Kann ein ELSTER-Organisationszertifikat für mehrere Nutzer genutzt werden, da diese den gemeinsamen Zugriff darauf haben?
Technisch könnte ein ELSTER-Organisationszertifikat auch von mehreren Nutzern genutzt werden. Die Organisation obliegt dem Unternehmen.
Diese Variante ist allerdings nicht zu empfehlen, da ein Nutzer als Person immer an das ELSTER-Organisationszertifikat gekoppelt ist.
An welche Adresse wird das Vertretungsberechtigungsschreiben gesandt?
Das Vertretungsberechtigungsschreiben wird in der Regel an die Adresse, die in der Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit zu der jeweiligen Betriebsnummer gespeichert ist, versandt. In einigen Fällen kann das Schreiben auch an die bei ELSTER hinterlegte Adresse verschickt werden.
Die angezeigte Firmenadresse im Registrierungsprozess ist falsch, was kann ich tun?
Innerhalb des Registrierungsprozesses werden Ihre angezeigten ELSTER-Firmendaten mit den Angaben aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe zu der von Ihnen angegebenen Betriebsnummer miteinander verglichen. Sollten diese unterschiedlich sein, wird Ihr Vorgang von unserer Sachbearbeitung geprüft und Sie werden, sollte Klärungsbedarf sein, von uns über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert.
Benötigt ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten eine eigenständige Registrierung?
Grundsätzlich werden für alle Betriebsstätten, die eine eigene Betriebsnummer haben und eigene Benutzer haben sollen, entsprechend für jede benutzende Person eigene ELSTER-Organisationszertifikate benötigt und müssen eigenständig im SV-Meldeportal registriert werden. Ist es ausreichend, dass nur eine der Betriebsstätten eigene Benutzer hat, können die weiteren Betriebsstätten über die Mandatsverwaltung und die Funktion 'Mandat für Fremdfirma beantragen' angelegt und verwendet werden.
Wie können sich Privatpersonen mit Minijobber am SV-Meldeportal registrieren?
Für diese Anwendergruppe ist das SV-Meldeportal nicht geeignet, hierzu gibt es das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Diese erreichen Sie unter: https://www.minijob-zentrale.de/
Wie registriere ich einen weiteren Benutzer?
Die Person benötigt ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat ihres Unternehmens, Sie können keine zweite Person mit dem gleichen Zertifikat registrieren. Bei der Registrierung gibt die Person dann Ihre BBNR ein, und erhält bei Auswahl Geschäftsvorfall die Option sich als weiterer Benutzer zu registrieren.
Wofür wird bei der Registrierung die E-Mail-Adresse benötigt?
Über die bei der Registrierung erfasste E-Mail-Adresse läuft die Kommunikation des SV-Meldeportals an Sie (z.B. bei eingehenden Rückmeldungen)
Können Meldungen für Beschäftigte ad hoc ohne aufwändige Registrierung ausgetauscht werden?
Meldungen für Beschäftigte können nur nach einer formalen Registrierung im SV-Meldeportal erstellt und ausgetauscht werden.
Müssen Mitarbeitende der Krankenkassen das Registrierungsverfahren durchlaufen und wenn ja, wie muss die Registrierung durchgeführt werden?
Achtung! Die folgende Beschreibung gilt nur für mitarbeitende Personen der gesetzlichen Krankenversicherung! Grundsätzlich müssen alle Benutzer des SV-Meldeportals, die für alle Fachverfahren Meldungen austauschen wollen, über ein ELSTER-Organisationszertifikat verfügen und den Registrierungsprozess des SV-Meldeportals durchlaufen. Die sachbearbeitende Registrierung einer Krankenkasse erfolgt in dem Sie bei der Registrierung die Betriebsnummer der Krankenkasse plus einem vorangestellten K eingeben. Beispiel: Betriebsnummer Krankenkasse ist 12345678, dann muss K12345678 eingegeben werden. Soll die Krankenkasse normal als Arbeitgeber registriert werden, dann nur mit der Betriebsnummer registrieren. Bei einer Registrierung als Krankenkasse (also mit vorangestelltem K) steht Ihnen das Formular zur Aktualisierung der Zahlstellendatei zur Verfügung.
Nutzungsgebühr
Wie hoch sind die Nutzungsgebühren für die sich am SV-Meldeportal registrierenden Unternehmen?
Bei einer Registrierung bis zum 31.03.2024 ist die Nutzung des SV-Meldeportals in der Multi-Mandanten-Variante bis zum 31.12.2024 kostenfrei.
Bei einer Registrierung ab dem 01.04.2024 bzw. einer Verlängerung ab dem 01.01.2025 beträgt die Nutzungsgebühr des SV-Meldeportals: 36 Euro (netto) für 3 Jahre in der Single-Mandanten-Variante und 99 Euro (netto) für 3 Jahre in der Multi-Mandanten-Variante.
Der einzige Unterschied der beiden Varianten ist, dass man in der Single-Mandanten-Variante kein Mandat auf Fremdfirmen beantragen kann. Der Netto-Betrag wird mit dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz beaufschlagt und damit brutto in Rechnung gestellt.
Wie erfolgt die Zahlung der Nutzungsgebühr?
Die Nutzungsgebühr wird i.d.R. zum Zeitpunkt der Registrierung für den Nutzungszeitraum von 3 Jahren im Voraus erhoben. Mit der Begleichung der Rechnung erfolgt die Freischaltung.
Welche Bezahlmethoden werden unterstützt?
Die Nutzungsgebühr kann nur durch eine Überweisung oder über PayPal entrichtet werden. Derzeit sind keine Alternativen dazu geplant.
Für wen ist die Nutzung des SV-Meldeportals kostenfrei?
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist nur für Selbstständige (ohne Arbeitnehmer) und zur Abgabe von Anträgen für die Vergabe einer Zahlstellennummer oder die Vergabe einer gesonderten Absendernummer kostenfrei.
Welche Nutzungsgebühr zahle ich für die Nutzung des SV-Meldeportals, wenn ich Meldungen nur für eine Betriebsnummer austausche?
Sie benötigen nur die Single-Mandanten-Variante. Diese kostet 36 Euro (netto; zzgl. derzeit 19% Mehrertsteuer brutto 42,84 Euro) für 3 Jahre und wird im Zuge der Registrierung einmalig in dieser Höhe in Rechnung gestellt.
Welche Nutzungsgebühr zahle ich für die Nutzung des SV-Meldeportals, wenn ich Meldungen für mehrere Betriebsnummern (z.B. Mandanten) abgeben möchte?
Sie benötigen die Multi-Mandanten-Variante. Der Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern und die Nutzung der Mandantenverwaltung auf andere Unternehmen kostet 99 Euro (netto; zzgl. derzeit 19% Mehrertsteuer brutto 117,81 Euro) für 3 Jahre und wird im Zuge der Regstrierung einmalig in dieser Höhe in Rechnung gestellt.
Ist die Nutzung zeitlich begrenzt?
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist auf den Zeitraum von 3 Jahren bzw. 36 Monaten begrenzt. Bei einer Registrierung vor dem 01.04.2024 ist die kostenfreie Nutzung auf den 31.12.2024 begrenzt.
Kann ich in den 3 Jahren Laufzeit von der Single-Mandanten-Variante in die Multi-Mandanten-Variante wechseln?
Ein Wechsel von der Single-Mandanten-Variante in die Multi-Mandanten-Variante ist über Ihre Firmenverwaltung jederzeit möglich. Es erfolgt keine Verrechnung mit der ursprünglich gezahlten Nutzungsgebühr.
Kann ich in den 3 Jahren Laufzeit von der Multi-Mandanten-Variante in die Singe-Mandanten-Variante wechseln?
Ein Wechsel von der Multi-Mandanten-Variante zur Single-Mandanten-Variante ist erst nach Ablauf des kompletten Gültigkeitszeitraums möglich. Achtung! Alle zuvor erstellten Mandate auf Fremdfirmen werden bei diesem Wechsel gelöscht!
Ab wann fallen Gebühren für die Nutzung des SV-Meldeportals an?
Nutzer, die den Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal vor dem 31.03.2024 durchführen, zahlen keine Nutzungsgebühr in den gesamten Jahren 2023 und 2024. Ab dem 01.01.2025 ist für diese Nutzer die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.
Kann ich in das SV-Meldeportal in vollem Funktionsumfang nutzen, wenn ich bis zum 31.03.2024 gewechselt bin?
Nutzer, die sich im Zeitraum 01.07.2023 bis 31.03.2024 registriert haben erhalten automatisch die Multi-Mandanten-Variante und können somit auch Mandate auf andere Firmen beantragen bzw. übertragen. Erst im Herbst 2024 müssen Sie sich im Zuge der kostenpflichtigen Nutzung ab dem 01.01.2025 für die Single-Mandanten- oder Multi-Mandanten-Variante ber der Verlängerung entscheiden.
Achtung! Entscheiden Sie sich für die Single-Mandanten-Variante werden alle bisher angelegten Mandate auf andere Firmen gelöscht!
Kann ich als Nutzer der Single-Mandanten-Variante beliebig viele Meldungen austauschen oder gibt es ein Limit?
Nein. Es gibt keine Limitierung des Meldevolumens.
Kann ich als Nutzer der Multi-Mandanten-Variante beliebig viele Meldungen austauschen oder gibt es ein Limit?
Nein. Es gibt keine Limitierung des Meldevolumens.
Wie wird die registrierte Firma über das Ende der bezahlten Nutzungsdauer informiert?
Das Ende des Nutzungszeitraums wird vom SV-Meldeportal frühzeitig angezeigt, sowie per E-Mail benachrichtigt und bietet dem Firmenadministrator die Möglichkeit, die Nutzung zu verlängern. Dazu ist keine neue Registrierung erforderlich. Alle Einstellungen bleiben erhalten.
Mandatsverwaltung
Wie kann ich für andere Firmen melden?
Voraussetzung für diese Funktionalität ist die Nutzung der Multi-Mandanten-Version!
Sie beantragen ein Mandat:
Sie können unter Verwaltung|Firma|Mandatsverwaltung über die Funktion 'Mandat für Fremdfirma beantragen' ein Mandat auf ein anderes Unternehmen mit Eingabe der Betriebsnummer beantragen. Sollte die Firma mit der angegebenen Betriebsnummer mit Firmenadministrator im SV-Meldeportal existieren, werden alle Personen in dieser Rolle dieser Firma benachrichtigt und können das von Ihnen beantragte Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen. Hat die Firma keinen Firmenadministrator wird ein Mandatsberechtigungsschreiben auf dem Postweg an die Firma verschickt. Dieses Schreiben enthält einen Freischaltcode, den Sie in Ihrer Mandatsverwaltung am entsprechenden Eintrag zur Bestätigung eingeben müssen.
Die fremde Firma bietet Ihnen ein Mandat an:
Die fremde Firma kann unter Verwaltung|Firma|Mandatsverwaltung über die Funktion 'Mandat anbieten' ein Mandat auf sich für Sie anbieten, in dem sie Ihre Betriebsnummer angibt. Ihre Firmenadministratoren erhalten daraufhin eine Benachrichtigung und können das Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen.
Wie kann mein Steuerberater für meine Firma Meldungen austauschen?
Voraussetzung für diese Funktionalität ist die Nutzung der Multi-Mandanten-Version!
Der Steuerberater beantragt ein Mandat auf Ihre Firma:
Der Steuerberater kann unter Verwaltung|Firma|Mandatsverwaltung über die Funktion 'Mandat für Fremdfirma beantragen' ein Mandat auf Ihre Firma mit Eingabe Ihrer Betriebsnummer beantragen. Sollten Sie Ihre Firma am SV-Meldeportal bereits selbst registriert haben, werden alle Personen in der Rolle Firmenadministrator Ihrer Firma per E-Mail benachrichtigt und können das von Ihrem Steuerberater beantragte Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen. Ist Ihre Firma am SV-Meldeportal nicht registriert, wird ein Mandatsberechtigungsschreiben auf dem Postweg an Ihre Firma verschickt. Dieses Schreiben enthält einen Freischaltcode, den Ihr Steuerberater in seiner Mandatsverwaltung am entsprechenden Eintrag zur Bestätigung eingeben muss.
Sie bieten Ihren Steuerberater ein Mandat auf Ihre Firma an:
Sie können unter Verwaltung|Firma|Mandatsverwaltung über die Funktion 'Mandat anbieten' ein Mandat auf Ihre Firma anbieten, in dem Sie die Betriebsnummer Ihres Steuerberaters angeben. Die Firmenadministratoren Ihres Steuerberaters erhalten daraufhin eine Benachrichtigung und sie können das Mandat in der Mandatsverwaltung bestätigen.
Kann ich ein Mandat entziehen?
Ja, allerdings müssen Sie dazu am SV-Meldeportal registriert sein. Dann können Sie unter Verwaltung|Firma|Mandatsverwaltung das bestehende Mandat löschen. Ansonsten müssten Sie in eigener Organisation die Löschung schriftlich bei dem Mandatsinhaber einfordern.
Können der registrierte Benutzer einer Betriebsnummer und der zugeordnete Mandatsträger gleichermaßen Meldungen für Beschäftigte abgeben?
Ja. Registrierte Benutzer einer Betriebsnummern und zugeordnete Mandatsträger können gleichermaßen Meldungen für Beschäftigte abgeben. Diese Daten sind für beide im Anschluss sichtbar.
Kann das Mansatsberechtigungsschreiben anstatt per Brief per E-Mail zugestellt werden?
Juristische Vorgaben und sicherheitstechnische Vorgaben erfordern die Zustellung des Mandatsberechtigungsschreibens auf dem Postweg an einen Entscheidungsträger wie bspw. Geschäftsführer eines Unternehmens. Die Weitergabe des Mandatsberechtigungsschreibens ist verantwortlich von dem jeweiligen Unternehmen zu regeln.
Zu welchen Betriebsnummern können Meldungen für Beschäftigte abgegeben werden?
Es können nur Meldungen zu Beschäftigten für die Betriebsnummer, mit der ein Benutzer angemeldet ist oder für die seine Betriebsnummer durch eine Mandatsberechtigung freigeschaltet ist, abgegeben werden.
Online-Datenspeicher Nutzung
Welche Daten werden gelöscht, wenn ich die Nutzung des bereits gefüllten Onlinespeichers deaktiviere?
Es werden alle Datensätze zu Meldungen und Rückmeldungen, die älter sind als 30 Tage sind sowie alle Mitarbeiter mit zugehörigen Stammdaten gelöscht. Bei der Deaktivierung wird der Firmenadministrator in einem Dialog entsprechend darauf hingewiesen. Die Deaktivierung des Online-Datenspeichers wird 24 Stunden nach Auslösung wirksam. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Deaktivierung aufgehoben werden.
Wie lange werden die Meldungen und Rückmeldungen ohne Onlinespeicher aufbewahrt?
Meldedatensätze werden 30 Tage im Postausgang aufbewahrt. Rückmeldedatensätze werden bis 30 Tage im Status "ungelesen" und weitere 30 Tage im Status "gelesen" im Posteingang aufbewahrt.
Kann ich Mitarbeiter ohne Onlinespeicher verwalten?
Nein. Die Mitarbeiterverwaltung steht nur mit aktiviertem Online-Datenspeicher zur Verfügung.
Können Entwürfe auch ohne aktiviertem Online-Datenspeicher gespeichert werden?
Nein. Diese Funktion steht nur bei aktiviertem Online-Datenspeicher zur Verfügung.
Wie lange werden die Daten noch vorgehalten, wenn ich den Online-Speicher deaktiviere?
Datensätze aus Meldungen werden 30 Tage im Postausgang aufbewahrt. Datensätze aus Rückmeldungen werden bis 30 Tage im Status "ungelesen" und weitere 30 Tage im Status "gelesen" im Posteingang aufbewahrt.
Können mein Steuerberater und ich in den gleichen Datentopf schauen?
Ja. Wenn Sie über die Mandatsverwaltung einer anderen Betriebsnummer (zum Beispiel Ihrem Steuerberater) ein Mandat erteilen, dann sehen sowohl Sie als auch diese Betriebsnummer alle Daten in Ihrem Onlinespeicher.
Stammdatenverwaltung
Wie aktiviere ich die Stammdatenverwaltung?
Sie müssen die Stammdatenverwaltung nicht expliziet aktivieren, wenn der Online-Datenspeicher aktiviert wurde.
Wie werden die Stammdaten kategorisiert?
Es gibt im SV-Meldeportal vier Gruppen von Stammdaten.
Konstante Stammdaten:
Bei konstanten Stammdaten gilt immer der gespeicherte Wert; egal ob der Meldezeitraum vor oder nach dem Speicherdatum liegt. Bei einer Änderung des gespeicherten Wertes wird dieser immer nur aktualisiert.
Basisdaten:
Basisdaten bestehen ausschließlich aus konstanten Stammdaten, es handelt sich hierbei um eine definierte Teilmenge, um eine Firma oder einen Mitarbeiter klar zuordnen zu können. Die Basisdaten können auch nur in der Firmenverwaltung bzw. Mitarbeiterverwaltung (Aktion in der Mitarbeiterliste) geändert werden und nicht in den Formularen.
Variable Stammdaten:
Variable Stammdaten sind immer ab dem Monat gültig, in dem sie gespeichert werden und sind auch für alle Folgemonate gültig. Sie sind so lange gültig, bis ein neuer Wert in einem der Folgemonate gespeichert wird; in diesem Fall gilt der alte Wert bis zu diesem Monat und der neue Wert ab diesem Monat. Die variablen Stammdaten können über die Firmenverwaltung oder die Mitarbeiterverwaltung (Stammdatenverwaltung/Arbeitnehmerstammdaten) sowie in den Formularen bearbeitet werden. In der Stammdatenverwaltung erkennen Sie diese daran, dass bei variablen Stammdaten darunter "gültig seit (MM.JJJJ)" angezeigt wird.
Monatliche Stammdaten:
Monatliche Stammdaten sind immer nur exakt für den Monat gültig, in dem sie gespeichert wurden. Monatliche Stammdaten können in der Mitarbeiterverwaltung (Stammdatenverwaltung/Abrechnungsdaten) oder in den Formularen bearbeitet werden.
Wie kann ich die Basisdaten eines Mitarbeiters ändern?
Die Bearbeitung der Basisdaten eines Mitarbeiters ist nur in der Mitarbeiterverwaltung/Mitarbeiterliste über die Aktion "Basisdaten bearbeiten" möglich.
Müssen in der Firmenstammdatenverwaltung sog. Nebenbetriebsnummern eingetragen werden?
Nebenbetriebsnummern können zur Vollständigkeit in den Firmenstammdaten eingepflegt werden und folgend damit den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung. Meldungen zu diesen Betriebsnummern können nicht abgegeben werden.
Postfach
Was ist der Unterschied zwischen Posteingang und Postausgang (gesendete Objekte)?
Im Postausgang befinden sich alle Meldungen, die für die ausgewählte Firma mittels des SV-Meldeportals versendet wurden. Im Posteingang befinden sich alle auf dem Rückmeldeweg eingegangenen Datensätze zur ausgewählten Firma. Wie weit zurückliegend sich Datensätze in beiden Postfächern befinden, ist abhängig davon ob die Online-Datenspeichernutzung aktiviert ist. Informationen zu den Aufbewahrungsfristen entnehmen Sie bitte den FAQs zum Online-Datenspeicher.
Wo finde ich die Meldungen meiner Firma?
Diese befinden sich im Postausgang unter dem Menüpunkt Postfach. Als Standard ist dort im Firmenselektor immer zuerst Ihre Firma ausgewählt.
Wo finde ich die Meldungen meiner Mandanten?
Diese befinden sich im Postausgang unter dem Menüpunkt Postfach. Als Standard ist dort im Firmenselektor immer zuerst Ihre Firma ausgewählt, wählen Sie dort einfach den entsprechenden Mandanten aus.
Formulare
Wieso ist mein Firmenname zu lang?
Bei der Registrierung am SV-Meldeportal wird der Firmenname Ihrer Betriebsnummer der beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit, oder falls dieser veraltet aus dem ELSTER-Organisationszertifikat verwendet. Sollte dieser Firmenname länger als 30 Zeichen sein, müssen Sie diesen unter Verwaltung->Firma->Firmendaten bearbeiten->Basisdaten bearbeiten sinnvoll kürzen.
Wie übernehme ich die Stammdaten in ein Formular?
Im oberen Bereich des Formulars befindet sich ein Button "Stammdaten". Über diesen können Sie je nach Formular die Stammdaten einer Firma und/oder einer mitarbeitenden Person mit Auswahl von Monat und Jahr in das Formular voreinstellen. In Formularen mit Wiederholungsblöcken befindet sich im Block jeweils ein weiterer Button "Stammdaten", um für zuvor ausgewählten mitarbeitenden Person zu einem weiteren Zeitraum Stammdaten voreinstellen zu können.
Im Formular sind gesperrte Felder mit einem Schloßsymbol, wie kann ich diese bearbeiten?
Die im Formular gesperrten Felder mit Schloßsymbol sind Basisdaten zu einer Firma oder einer mitarbeitenden Person. Die Felder können Sie zum Schutz der Datenlage nur an zwei Stellen bearbeiten.
Die Firmen-Basisdaten unter Verwaltung->Firma->Firmendaten bearbeiten->Basisdaten bearbeiten
Die MItarbeiter-Basisdaten unter Verwaltung->Mitarbeiter->Mitarbeiterliste und dann am Mitarbeiter die Aktion 'Basisdaten bearbeiten' auswählen.
Kann ich die Hilfetexte deaktivieren?
Ja. Sie können unter "Meine Daten/Einstellungen" durch die Deaktivierung der Checkbox bei "Ausfüllhinweise" diese global deaktivieren. Sollten Sie dennoch mal einen Ausfüllhinweis benötigen können Sie jederzeit auf das "?" am Feld klicken und der Hinweistext wird Ihnen angezeigt.
Warum verändern sich Formulare, während man diese ausfüllt?
Es gibt in einigen Formularen werteabhängige Felder, die je nach Wert (eventuell auch bei leerem Feld) Ein- und Ausblendungen von weiteren Feldern zur Folge haben. Dies ist mit fachlichen Abhängigkeiten innerhalb eines solchen Formulars begründet. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte den fachlichen Ansprechpartner der entsprechenden Krankenkasse oder Sozialversicherungsträgers.
Wird bei der Eingabe von Werten in den Formularen jedes einzelne Feld zum Zeitpunkt der Eingabe geprüft?
Nein. Die Prüfung aller eingegebenen Werte erfolgt beim Versenden oder durch den Klick auf "Eingabe prüfen". In einzelnen Fällen kann es direkte Feldvalidierungen geben. Das sind aber eher Ausnahmen.
Kann ich immer Stammdaten in das Formular importieren?
Firmen-Basisdaten sind immer vorhanden und können importiert werden. Weiterte Firmenstammdaten und Mitarbeiterstammdaten können nur bei aktiviertem Online-Datenspeicher gepflegt und somit auch importiert werden.
Kann eine Versicherungsnummer auch händisch in die Formulare eingetragen werden oder muss diese zuvor in den Stammdaten gespeichert werden?
Die Versicherungsnummer eines Mitarbeiters gehört zu den Mitarbeiter-Basisdaten und kann bei aktiviertem Online-Datenspeicher nur über die Mitarbeiterliste in der Mitarbeiterverwaltung gepflegt werden.
Wie können Privatpersonen wie bspw. Grenzgänger eine A1-Meldung abgeben?
Ab Januar 2024 können Privatpersonen, die nur A1-Meldungen abgeben wollen, eine Bund-ID beantragen und sich damit für die Nutzung der A1-Verfahren am SV-Meldeportal registrieren. Ergänzende Informationen können über die Webpräsenz https://id.bund.de/de abgerufen werden.
Wie kann eine Änderung der Firmenanschrift eines Unternehmens an die Sozialversicherung gemeldet werden?
Jede Änderung der Firmenanschrift muss mittels einer Meldung zur Betriebsdatenpflege (Datensatz DSBD) der Sozialversicherung mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Eintrag in die zentrale "Datei der Beschäftigungsbetriebe" der Bundesagentur für Arbeit angepasst und steht allen Sozialversicherungsträgern für die nachgelagerten Verfahren zur Verfügung.
Benutzerverwaltung
Kann ich als Firmenadministrator meine Benutzer fachlich einschränken?
Ja, Sie können unter Verwaltung->Firma->Benutzerverwaltung und dann über den Aktionsbutton am jeweiligen Benutzer die Option 'Benutzer bearbeiten' wählen.
Im anschließend angezeigten Benutzer-Formular können Sie die Verfahrensgruppen welcher dieser Benutzer zugeordnet sein soll bearbeiten.
Es gibt die Verfahrensgruppen 'eAU', 'A1' und 'alle weiteren Verfahren'. Ein Benutzer kann nur die Formulare versenden, sowie Meldungen und Rückmeldungen einsehen wenn er sich in der jeweiligen Verfahrensgruppe befindet.
Produktinformation zur Übergangsphase sv.net
Gibt es einen Übergangszeitraum in dem sv.net und das SV-Meldeportal alternativ genutzt werden können?
Ja, sv.net wird noch parallel bis zum 29.02.2024 weiterbetrieben. Sie sollten sich aber so früh als möglich am SV-Meldeportal registrieren und dann dieses auch ausschließlich nutzen.
Was wird aus sv.net?
sv.net wird am 29.02.2024 nach 23 Jahren erfolgreicher Laufzeit für immer abgeschaltet.
Warum wurde ein neues Produkt entwickelt?
Der Gesetzgeber hat mit dem §95a SGB IV den GKV-Spitzenverband damit beauftragt eine dem Gesetzestext entsprechende Ausfüllhilfe mit Online-Datenspeicher umzusetzen; dieser hat die ITSG GmbH mit der Erstellung dieser Ausfüllhilfe mit dem Namen SV-Meldeportal beauftragt. Ein Umbau bzw. eine Erweiterung von sv.net nach den aktuellen Vorgaben wäre nicht wirtschaftlich und an einigen Stellen technisch ohne komplette Neuentwicklung nicht möglich gewesen.
Was passiert mit meinen Daten, die mittels des sv.net/comfort Client auf meinem lokalen System gespeichert wurden?
Da die Datenstruktur des SV-Meldeportals mit sicherer Datenverschlüsselung nicht mit dem von sv.net kompatibel ist und ein Import mit Datenkonvertierung zu fehleranfällig gewesen wäre, können keine Daten aus dem sv.net/comfort Client in das SV-Meldeportal übernommen werden. Des Weiteren haben auch mehrere fachliche Vorgaben, die der Sicherheit der Datenhoheit dienen, wie bspw. die Zuordnung von Datensätzen zu einer Betriebsnummer, welche im SV-Meldeportal angelegt sein muss, dagegen gestanden.
Kann ich sv.net/comfort auch nach der Abschaltung von sv.net weiter nutzen?
Die ITSG stellt nach der Abschaltung von sv.net einmalig eine Sonderversion von sv.net/comfort zur Verfügung, die dem Benutzer die Möglichkeit eröffnet, auf alle bis dahin gespeicherten Daten zuzugreifen.
Muss ich bei der Abgabe von A1-Anträgen beim Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal etwas beachten?
A1-Anträge können max. bis Ende Februar 2024 mittels sv.net gestellt werden.
A1-Bescheinigungen, die Ende Februar beantragt wurden und erst ab dem 01.03.2024 bereitgestellt sind, können nur im SV-Meldeportal abgerufen werden.
Achten Sie deshalb darauf, bis spätestens 01.03.2024 die Registrierung im SV-Meldeportal abgeschlossen zu haben.
Hinweis: Der Registrierungsprozess dauert i.d.R. mehrere Tage und kann sich bei nicht vorhandenem ELSTER-Organisationszertifikat noch mal um einige zusätzliche Tage verlängern!
Kann ich bis zum 29.02.2024 auch noch mit sv.net Abfragen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) auslösen?
eAU-Abfragen können max. bis Ende Februar 2024 mittels sv.net gestellt werden.
Abfragen die Ende Februar beantragt wurden und deren Rückmeldung erst ab dem 01.03.2024 bereitgestellt sind, können nur im SV-Meldeportal abgerufen werden.
Achten Sie deshalb darauf, bis spätestens 01.03.2024 die Registrierung im SV-Meldeportal abgeschlossen zu haben.
Hinweis: Der Registrierungsprozess dauert i.d.R. mehrere Tage und kann sich bei nicht vorhandenem ELSTER-Organisationszertifikat noch mal um einige zusätzliche Tage verlängern!
Werde ich als sv.net Nutzer über die Verfügbarkeit des SV-Meldeportals gesondert informiert?
sv.net Anwender werden nicht gesondert mittels E-Mail informiert, sondern erhalten zum Zeitpunkt der aktiven Nutzung eine Pop-Up Nachricht mit dem Verweis auf die Verfügbarkeit des SV-Meldeportals.
Sonstiges
Muss die Anwendung selbst immer über die Webpräsenz https://info.sv-meldeportal.de aufgerufen werden?
Nein. Die Anwendung kann auch direkt über den Link https://app.sv-meldeportal.de/ aufgerufen werden.
Wird das SV-Meldeportal in das OZG-Bundesportal (Online-Zugangsgesetz) integriert?
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es möglicherwiese nur eine Verlinkung im Bundesportal zum SV-Meldeportal geben.
Auf welche Quellen stützen sich die Hinweistexte?
Bei den meisten Verfahren wurden die Hinweistexte von der ITSG und teilweise in Absprache mit den Sozialversicherungsträgern über die Jahre erstellt. Die Hinweistexte der Verfahren der Unfallversicherung kommen von der DGUV, die der berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (DASBV).
Können mehrere Firmenadministratoren im SV-Meldeportal angelegt werden?
Ja, das ist in Abhängikeit von den genutzten ELSTER-Organisationszertifikaten möglich, um Stellvertretungen zu regeln. Die Organisation obliegt dem Nutzer. Die Empfehlung ist, immer mindestens zwei Firmenadministratoren aktiv zu halten.
Können auch Steuerberater das SV-Meldeportal nutzen?
Ja, das ist möglich. Dazu nutzt der Steuerberater seine Betriebsnummer und kann auch für die Betriebsnummern seiner Mandanten Meldungen austauschen.
Wird die elektronische Betriebsprüfung durch das SV-Meldeportal bereits mit dem Start unterstützt?
Nein. Das SV-Meldeportal unterstützt lediglich die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV.