Einführung
Das SV-Meldeportal ersetzt sv.net
Die Ausfüllhilfe sv.net wurde seit 2001 von den Krankenkassen angeboten und wurde inklusive des Supports zum 30.06.2024 eingestellt. Rund 550.000 Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner haben sv.net genutzt. Sie haben ca. 25 Mio. Meldungen pro Jahr mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausgetauscht.
Neue Anwendung SV-Meldeportal
Das neue SV-Meldeportal ist eine komplette Neu-Entwicklung. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten flossen in die Programmierung dieser neuen Ausfüllhilfe ein, die optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer ausgerichtet ist. Das SV-Meldeportal führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und stehen damit nicht in Konkurrenz zu den professionellen Entgeltabrechnungsprogrammen, die von mehr als 100 Software-Erstellern angeboten werden.
Seit wann kann das SV-Meldeportal schon genutzt werden?
Das SV-Meldeportal wurde am 4. Oktober 2023 zur öffentlichen Nutzung freigeschaltet. Eine Vielzahl von Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner nutzen bereits das SV-Meldeportal.
Was regelt das Gesetz nach §95a SGB IV?
Das Gesetz stellt sicher, dass die Sozialversicherungsträger als Träger des SV-Meldeportals dauerhaft den Arbeitgebern und auch den Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch nach SGB IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen. Den Aufbau, die Nutzung und die unterstützten Fachverfahren regeln die Sozialversicherungsträger in Gemeinsamen Grundsätzen.
Wer betreibt das SV-Meldeportal?
Die Federführung für den Betrieb des SV-Meldeportals hat der GKV-Spitzenverband übernommen und für die operative Durchführung und Programmierung des SV-Meldeportals die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt. Das SV-Meldeportal ist als ausfallsichere Anwendung konzipiert und die Informationssysteme werden in zwei Rechenzentren in Deutschland gehostet.
Wer kann das SV-Meldeportal nutzen?
Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, voll-elektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. 10 Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, diese Daten optional in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.
Was ist neu am SV-Meldeportal?
Das SV-Meldeportal ist eine reine Webanwendung und kann mittels Browser aufgerufen werden.
Die Anwendung ist als responsive Webdesign gestaltet und kann so auf die Eigenschaften des jeweils benutzten Endgeräts reagieren. Damit können neben dem klassischen PC auch Handy und Tabletcomputer genutzt werden. Die Benutzerschnittstelle des SV-Meldeportals wird barrierefrei nach BITV 2.0 sein.
Die Webanwendung wird auf redundanten Server-Systemen in getrennten, hochsicheren Rechenzentren der ITSG betrieben. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss die ITSG die Wirksamkeit Ihres Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen. Der GKV-Spitzenverband führt regelmäßig Sicherheitsaudits durch.
Das SV-Meldeportal bietet eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung unter Nutzung des Online-Datenspeichers an. Für die Mitarbeitenden eines Unternehmens werden unter der Betriebsnummer die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die in Meldungen für die Mitarbeitenden erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen. Damit ist es möglich, spätere Meldungen einzelnen Zeiträumen zuzuordnen.
Das SV-Meldeportal bietet mit dem Online-Speicher einen elektronischen Aktenschrank für die Speicherung von Firmen-, Mitarbeiter- und Meldedaten an. Der Aktenschrank ist verschlüsselt, eindeutig einer Betriebsnummer zugeordnet und damit kann der Zugriff zum Schreiben und Lesen nur von den jeweils registrierten Nutzern eines Unternehmens verwaltet werden. Ein Zugriff ohne Legitimation eines Nutzers, der eigenständig die Zugriffsrechtet verwaltet, ist weder der ITSG noch den Sozialversicherungsträgern möglich. Der Datenbestand eines Aktenschranks wird für 5 Jahre vorgehalten. Die ITSG führt laufend zentrale Datensicherungen durch.
Arbeitgeber, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen, oder Dienstleistungspartner, die für mehrere Arbeitgeber die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen, können eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen. Der Arbeitgeber kann bspw. einer Steuerberatung für einen frei bestimmbaren Zeitraum ein Mandat übertragen, die in seinem Auftrag Meldungen mit Sozialversicherungsträgern austauscht.
Wie erfolgt die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals?
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist nach einer umfassenden Registrierung in Verbindung mit einem ELSTER-Organisationszertifikat möglich.
Der IT-Planungsrat von Bund und Ländern hat beschlossen, das “Einheitliche Unternehmenskonto” auf Basis von ELSTER umzusetzen. Im Zuge der Registrierung für ein ELSTER-Unternehmenskonto erhält das Unternehmen oder ein Selbstständiger ein oder ggf. mehrere Organisationszertifikate, das von einem Nutzer für die einmalige Registrierung und danach für jede Anmeldung auch am SV-Meldeportal genutzt werden kann. Das Unternehmenskonto kann unter https://info.mein-unternehmenskonto.de beantragt werden. Dazu wird die Steuernummer des Unternehmens benötigt.
Für ausländische Unternehmen, Selbständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto seit 2024 auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen.
Kostenpflichtige Nutzung des SV-Meldeportals
Das Gesetz regelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr (siehe Nutzungsbedingungen) zu zahlen.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.09.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 01.10.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
Kann sv.net noch genutzt werden?
Der Betrieb von sv.net wurde inklusive des Supports zum 30.06.2024 final eingestellt. Mehr Informationen finden sich hier.
©ITSG – Stand: 01.07.2024