Auf Grund einer hohen Anzahl von Bestellungen kommt es aktuell zu einer starken Verzögerung bei der Zustellung der Rechnung.
Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen eingegangen sein, wird die Bestellung derzeit nicht automatisch gelöscht.
Auf Grund der aktuellen Situation, haben wir uns entschieden, die Frist entsprechend zu verlängern, so das Sie ausreichend Zeit haben die Rechnung zu erhalten und auszugleichen.
Fehlen Ihnen die Menüpunkte „Formulare“ und „Postfach“, müssen Sie nach getätigter Bestellung (nur bei Zahlungsart „Rechnung“) den Vertrauensvorschuss aktivieren:
Klicken Sie in der Anwendung auf Verwaltung > Firma > Zahlungsübersicht > Detailansicht.
Im unteren Bereich der Detailansicht klicken Sie bitte, am Ende des Satzes auf das Wort "hier ":
"Wenn Sie sofort zeitkritische Meldungen abgeben müssen, klicken Sie bitte auf hier"
Haben Sie sich als SV-Meldeportal Firmenadministrator Ihres Unternehmens registriert, werden Sie bei Ihrer ersten Anmeldung durch Klick auf die Schaltfläche Fertigstellen und zum SV-Meldeportal direkt in den Bereich Verwaltung > Firma > Zahlungsübersicht geleitet. Hier können Sie in den nachfolgenden Schritten die Anwendergruppe Single-Mandanten- oder Multi-Mandanten-Variante sowie die Zahlmethode Rechnung oder PayPal auswählen.
Wählen Sie die für Sie zutreffende Anwendergruppe, sowie die von Ihnen gewünschte Bezahlmethode für die Nutzung des SV-Meldeportals. Ihre Rechnungsanschrift können Sie vor Absenden der Angaben über Verwaltung > Firma > Firmendaten und dort über die Schaltfläche Basisdaten bearbeiten anpassen.
Im nächsten Schritt werden Ihnen die von Ihnen vorgenommenen Angaben in einer Zusammenfassung angezeigt. Über die Schaltfläche Kostenpflichtig bestellen schließen Sie Ihren Bestellvorgang ab.
Das Rechnungsdatum entspricht dem Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde. Es kann nicht nachträglich geändert werden. Das Rechnungsdatum und das Datum der Leistungserbringung müssen nach den aktuell geltenden rechtlichen Anforderungen an die Rechnungserstellung nicht zwingend übereinstimmen.
Eventuell haben Sie sowohl ein ITSG-Trustcenter-Zertifikat, als auch eine Lizenz am SV-Meldeportal beantragt. Vergleichen Sie zunächst die berechneten Positionen.
Wenn Sie z.B. als Insolvenzverwalter oder regulär ein Mandat auf eine andere Firma im SV-Meldeportal beantragen möchten, können Sie in Ihrer Mandatsverwaltung nach Eingabe der Betriebsnummer über die Schaltfläche „Mandat beantragen“ eine alternative Adresse eingeben. Setzen Sie dazu in dem Fenster, das sich öffnet, das Häkchen bei „Alternative Adresseingabe“. Bitte beachten Sie: Besteht für die Firma bereits ein aktives Mandat, wird Ihnen keine alternative Adresseingabe angezeigt. Die alternativen Adressdaten werden immer in die Stammdaten der Firma übernommen. Um Überschneidungen zu vermeiden, wird daher nur für das erste beantragte Mandat diese Möglichkeit angeboten. Sie können dann die neue Adresse erfassen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der erfolgreichen Vergabe des Mandats schnellstmöglich einen Datensatz zur Betriebsdatenpflege an die Agentur für Arbeit für die Mandatsfirma absetzen müssen. Sie finden das Formular dafür unter „Formulare“ im SV-Meldeportal.
Wenn Sie im Rahmen der regulären Registrierung von der Sachbearbeitung kontaktiert werden, weil die Firmenadresse in Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat nicht mit den Daten aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe bei der Agentur für Arbeit übereinstimmt, können Sie ein Formular zur Angabe einer alternativen Adresse beantragen. Der Mitarbeitende aus der Sachbearbeitung wird Ihnen in diesem Fall die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Nachdem Sie das Vertretungsberechtigungsschreiben an die alternative Adresse erhalten haben, geben Sie nach Abschluss Ihrer Registrierung bitte unbedingt einen Datensatz zur Betriebsdatenpflege an die Agentur für Arbeit ab. Sie finden das Formular dafür unter „Formulare“ im SV-Meldeportal.
Seit dem 24.06.2024 werden Ihnen die Rückmeldungen für alle Meldungen, die mit sv.net abgegeben wurden, ausschließlich im SV-Meldeportal zum Abruf bereitgestellt. Dazu müssen Sie entweder selbst mit Ihrer Betriebsnummer registriert sein, oder einer anderen im SV-Meldeportal registrierten Person (z.B. Ihrem Steuerberater) ein Mandat auf Ihre Firma erteilt haben. In diesem Fall kann der Steuerberater die Rückmeldung für Ihre Firma abrufen.
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